Ratgeber Strafrecht
Vorladung, Durchsuchung, Haftbefehl, Strafbefehl — wenn der Staat plötzlich vor der Tür steht, zählen die ersten Schritte. Hier finden Sie ruhige, verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen. Mein Ziel: dass Sie die Kontrolle behalten und keine Fehler machen, die sich später kaum wieder gutmachen lassen.
Gut verteidigt.
Erste Hilfe im Strafverfahren
Alle Ratgeber-Beiträge
Verständliche Erste-Hilfe für die wichtigsten Situationen im Strafverfahren — von der Vorladung über die Hausdurchsuchung und den Haftbefehl bis zum Strafbefehl, der Blutprobe und der Frage, wann ein Verfahren eingestellt wird.
Vorladung von der Polizei — müssen Sie hingehen und aussagen?
Vorladung zur Vernehmung — Erscheinenspflicht, Schweigerecht und die richtigen ersten Schritte
Hausdurchsuchung — Ihre Rechte und die richtigen ersten Schritte
Hausdurchsuchung — Durchsuchungsbeschluss, Ihre Rechte vor Ort und die richtigen ersten Schritte
Haftbefehl & Untersuchungshaft — was jetzt zu tun ist
Haftbefehl und Untersuchungshaft — Festnahme, Haftgründe, Außervollzugsetzung und die richtigen ersten Schritte
Strafbefehl erhalten — was bedeutet das und wie wehren Sie sich?
Strafbefehl — schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung, Einspruchsfrist und die richtigen ersten Schritte
Fingerabdrücke, DNA & ED-Behandlung — was Sie dulden müssen, was freiwillig ist
Erkennungsdienstliche Behandlung und DNA-Analyse — was geduldet werden muss, was freiwillig ist und wie man sich wehrt
Die Polizei hat Drogen gefunden — was jetzt zählt (BtMG)
Drogen gefunden — Besitz, nicht geringe Menge, Handelsverdacht und die richtigen ersten Schritte nach dem Fund
Blutprobe & körperliche Untersuchung — was müssen Sie über sich ergehen lassen?
Blutprobe und körperliche Untersuchung beim Beschuldigten — Duldungspflicht, Freiwilligkeit und die richtigen ersten Schritte
Führerschein entzogen — was jetzt zu tun ist und welche Fristen gelten
Führerschein entzogen — vorläufige Entziehung, Fahrverbot, Sperrfrist und Wiedererteilung verständlich erklärt
Anhörungsbogen der Polizei — ausfüllen oder nicht?
Anhörungsbogen der Polizei — was Sie ausfüllen müssen, was freiwillig ist und warum Schweigen nicht schadet
Handy oder Computer beschlagnahmt — Ihre Rechte und die richtigen ersten Schritte
Handy & Computer beschlagnahmt — Sicherstellung, Beschlagnahme, Passwort-Herausgabe und Rückgabe der Geräte
Verfahrenseinstellung — wie ein Strafverfahren ohne Urteil endet
Verfahrenseinstellung — die Wege aus dem Strafverfahren ohne Urteil, von § 170 bis § 153a StPO
Überblick
Häufige Fragen im Strafverfahren
Vorladung zur Vernehmung
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Muss ich zur polizeilichen Vorladung als Beschuldigter erscheinen?
Nein. Zu einer Vernehmung bei der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen — Sie dürfen den Termin schlicht und ohne Begründung absagen. Anders bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter: Dort müssen Sie erscheinen, aussagen müssen Sie aber auch dann nicht.
→ Vertieft im Beitrag: Wer lädt, wann Erscheinenspflicht besteht
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Muss ich bei der Vernehmung aussagen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 StPO) — niemand darf Sie zu einer Aussage zwingen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Die sicherste Linie: erst Akteneinsicht durch den Verteidiger, dann entscheiden, ob und was gesagt wird.
→ Vertieft im Beitrag: Schweigerecht und Einlassungsstrategie
Hausdurchsuchung
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Darf die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen?
In aller Regel nicht. Eine Wohnungsdurchsuchung darf grundsätzlich nur ein Richter anordnen (§ 105 Abs. 1 StPO). Ohne Beschluss ist sie nur bei Gefahr im Verzug zulässig — ein eng auszulegender Ausnahmefall (BVerfG, Beschluss vom 20.02.2001, 2 BvR 1444/00). Lassen Sie sich den Beschluss immer zeigen.
→ Vertieft im Beitrag: Beschluss, Rechte, Ablauf der Durchsuchung
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Muss ich mein Handy entsperren oder die PIN herausgeben?
Nein. Sie müssen kein Passwort und keine PIN nennen — niemand muss an seiner eigenen Überführung mitwirken. Anders bei der biometrischen Entsperrung: Der BGH hat entschieden, dass die Polizei bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung den Finger gegen Ihren Willen auf den Sensor legen darf (Beschluss vom 13.03.2025, 2 StR 232/24). Praktischer Schutz: Gerät ausschalten.
→ Vertieft im Beitrag: Passwörter, Beschlagnahme, Widerspruch
Haftbefehl & Untersuchungshaft
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Ist Untersuchungshaft schon eine Strafe?
Nein. Untersuchungshaft ist keine Strafe, sondern eine vorläufige Sicherungsmaßnahme — es gilt die Unschuldsvermutung. Die Haft muss verhältnismäßig sein (§ 112 Abs. 1 StPO). Wird der Betroffene später verurteilt, wird die U-Haft auf die Strafe angerechnet.
→ Vertieft im Beitrag: Haftgründe, Haftprüfung, Verhalten in U-Haft
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Kann man gegen Kaution wieder freikommen?
Oft ja. Der Richter kann den Vollzug des Haftbefehls aussetzen, wenn mildere Maßnahmen genügen (§ 116 StPO) — etwa Meldeauflagen, Passabgabe oder eine Kaution (§ 116a StPO).
→ Vertieft im Beitrag: Außervollzugsetzung, Haftbeschwerde, Tipps für Angehörige
Strafbefehl & Einspruch
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Was passiert, wenn ich auf einen Strafbefehl nicht reagiere?
Dann wird er nach zwei Wochen rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO): Sie sind verurteilt, und je nach Höhe entsteht eine Vorstrafe. Innerhalb der zwei Wochen können Sie Einspruch einlegen (§ 410 StPO).
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Kann das Urteil nach einem Einspruch höher ausfallen als der Strafbefehl?
Ja, das ist möglich. Im Strafbefehlsverfahren gilt kein allgemeines Verschlechterungsverbot — nach einem Einspruch ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Deshalb sollte vor jedem Einspruch über Akteneinsicht geprüft werden, wie Beweislage und Risiko wirklich aussehen.
→ Vertieft im Beitrag: Einspruch beschränken, Ablauf, Strategie
Fingerabdrücke, DNA & erkennungsdienstliche Behandlung
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Darf die Polizei einfach so eine DNA-Probe von mir nehmen?
Nein. Die DNA-Identitätsfeststellung (§ 81g StPO) steht unter Richtervorbehalt und setzt den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung sowie eine Negativprognose voraus. Ohne richterliche Anordnung (außer bei Gefahr im Verzug) oder wirksame Einwilligung ist sie unzulässig.
→ Vertieft im Beitrag: ED-Behandlung, DNA, Massengentest, Löschung
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Muss ich bei einem „Massengentest" mitmachen?
Nein. Die DNA-Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) ist freiwillig; vor der Teilnahme muss schriftlich belehrt werden. Aus einer Verweigerung darf für sich genommen kein Verdacht abgeleitet werden.
→ Vertieft im Beitrag: Freiwilligkeit, Rechtsschutz, Löschungsanspruch
Polizei hat Drogen gefunden
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Ist Drogenkonsum überhaupt strafbar?
Der reine Konsum ist nicht strafbar. Strafbar sind aber die typischen Begleithandlungen — vor allem Besitz und Erwerb (§ 29 BtMG). Wer konsumiert, hat die Drogen vorher in aller Regel besessen, und genau das wird verfolgt.
→ Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, nicht geringe Menge, Handelsverdacht
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Was bedeutet „nicht geringe Menge"?
Überschreitet der reine Wirkstoffgehalt einen von der Rechtsprechung festgelegten Grenzwert, wird aus dem Vergehen ein Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr (§ 29a BtMG). Entscheidend ist nicht das Gesamtgewicht, sondern der Wirkstoffgehalt — er wird im Labor bestimmt.
→ Vertieft im Beitrag: Grenzwerte, Handeltreiben, U-Haft-Risiko
Blutprobe & körperliche Untersuchung
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Muss ich bei der Polizei ins Röhrchen pusten?
Nein. Der Atemalkoholtest am Straßenrand ist freiwillig — Pusten ist aktive Mitwirkung, dazu kann niemand gezwungen werden. Eine Verweigerung kann allerdings dazu führen, dass eine Blutprobe angeordnet wird, die Sie dann dulden müssen.
→ Vertieft im Beitrag: Blutprobe, Richtervorbehalt, was Sie dulden müssen
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Braucht die Polizei für eine Blutprobe einen Richter?
Häufig nicht mehr. Bei Verdacht auf bestimmte alkohol- oder rauschbedingte Verkehrsdelikte ist der Richtervorbehalt entfallen; Staatsanwaltschaft und Polizei dürfen die Blutentnahme selbst anordnen (§ 81a Abs. 2 StPO). Außerhalb dieser Fälle ordnet grundsätzlich der Richter an.
→ Vertieft im Beitrag: Duldungspflicht, Atemalkohol, Verwertbarkeit
Führerschein entzogen
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Mein Führerschein wurde bei einer Kontrolle eingezogen — ist meine Fahrerlaubnis jetzt weg?
Noch nicht endgültig. Zunächst wird nur das Dokument sichergestellt (§ 94 StPO). Die Fahrerlaubnis selbst entzieht erst ein Gericht — vorläufig per Beschluss (§ 111a StPO) oder endgültig im Urteil (§ 69 StGB). Solange ein § 111a-Beschluss vorliegt, darf nicht gefahren werden.
→ Vertieft im Beitrag: Entziehung, Fahrverbot, Sperrfrist, MPU
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Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung?
Beim Fahrverbot (§ 44 StGB, ein bis sechs Monate) bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, danach gibt es den Führerschein automatisch zurück. Bei der Entziehung (§ 69 StGB) erlischt die Fahrerlaubnis ganz; ein Neuantrag ist erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich (§ 69a StGB), oft mit MPU.
Anhörungsbogen der Polizei
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Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken?
Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Alle Angaben zur Sache sind freiwillig — der Bogen darf insoweit unbeantwortet bleiben, ohne Nachteil.
→ Vertieft im Beitrag: Person vs. Sache, Schweigen, Verkehrs-OWi
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Blitzerfoto und Zeugenfragebogen — muss ich den Fahrer nennen?
Niemand muss sich selbst oder nahe Angehörige belasten; insoweit ist das Ausfüllen freiwillig. Bleibt der Fahrer aber unermittelt, kann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage drohen (§ 31a StVZO) — in Verkehrssachen daher vorher abwägen.
→ Vertieft im Beitrag: Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Fahrtenbuch
Handy & Computer beschlagnahmt
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Muss ich der Polizei mein Passwort oder meine PIN herausgeben?
Nein. Sie müssen keine Zugangsdaten herausgeben — weder PIN noch Passwort, Muster oder Code. Das folgt aus dem Grundsatz, dass niemand an seiner eigenen Überführung mitwirken muss; § 95 StPO erfasst Gegenstände, nicht Ihr Erinnerungswissen.
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Darf die Polizei meinen Finger zwangsweise auf das Handy legen?
Unter Voraussetzungen ja. Der BGH hat am 13.03.2025 entschieden, dass Ermittler den Finger eines Beschuldigten auch gegen dessen Willen auflegen dürfen (2 StR 232/24) — aber nur im Rahmen einer richterlich angeordneten Durchsuchung und nur, wenn es verhältnismäßig ist. PIN und Passwort müssen Sie weiterhin nicht verraten.
→ Vertieft im Beitrag: Biometrie, Widerspruch, Verhältnismäßigkeit
Verfahrenseinstellung
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Bekomme ich durch eine Einstellung eine Vorstrafe?
Nein. Eine Verfahrenseinstellung führt zu keiner Vorstrafe — ins Bundeszentralregister kommen nur rechtskräftige Verurteilungen. Das gilt auch für die Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO): Sie zahlen ggf. einen Geldbetrag, gelten aber rechtlich weiter als nicht vorbestraft.
→ Vertieft im Beitrag: § 170 II, § 153, § 153a StPO im Detail
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Was heißt Einstellung „gegen Auflage"?
Bei § 153a StPO wird das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt und nach Erfüllung einer Auflage — etwa Geldzahlung, gemeinnützige Arbeit oder Täter-Opfer-Ausgleich — endgültig beendet. Es gibt keinen Schuldspruch und keine Vorstrafe.
→ Vertieft im Beitrag: Einstellungswege, wie die Verteidigung hinwirkt