Allgemeines Strafrecht
Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Fahrerflucht — die meisten Strafverfahren entstehen aus ganz alltäglichen Situationen. Ich lese zuerst die Akte, dann entscheiden wir gemeinsam über die Strategie. Mein Ziel ist die mildeste Lösung, die die Aktenlage hergibt — von der Einstellung bis zum Strafbefehl ohne Hauptverhandlung.
Gut verteidigt.
Erfolge
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• Einstellung im Ermittlungsverfahren
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bei nicht nachweisbarem Vorsatz, nach § 153 StPO bei geringer Schuld oder nach § 153a StPO gegen Auflage — meist ganz ohne Hauptverhandlung.
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• Strafbefehl statt Hauptverhandlung
Diskrete Lösung im schriftlichen Verfahren (§ 407 StPO): keine öffentliche Gerichtsverhandlung, oft reine Geldstrafe, maximal Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung.
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• Bewährung statt Haft
Auch bei Freiheitsstrafen lässt sich die Vollstreckung in aller Regel zur Bewährung aussetzen (§ 56 StGB) — vorausgesetzt, die Verteidigung hat die Strafzumessung von Anfang an mitgedacht.
Das erste Gespräch
Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

„Nach der Schlägerei vor der Kneipe hatte ich schon alles abgeschrieben. Rappaport hat die Zeugenaussagen nebeneinandergelegt und den Widerspruch gefunden. Am Ende Einstellung gegen Geldauflage.“

„Ich hatte den gelben Brief zwei Tage im Kasten liegen lassen, weil ich nicht wusste, was das ist. Er hat sofort Einspruch eingelegt, die Tagessätze halbiert und die Sache still erledigt.“
Rechtsanwalt Rappaport
Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer an Strafverteidiger, die umfangreiche praktische Erfahrung aus einer hohen Zahl persönlich bearbeiteter Fälle vorweisen und ihr vertieftes theoretisches Wissen in mehreren Prüfungen belegen. Eine jährliche Fortbildungspflicht sichert, dass diese Kenntnisse aktuell bleiben. So ist der Fachanwaltstitel ein unabhängig geprüfter Beleg für gesicherte Fachkunde.
Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Referendariat am Landgericht Freiburg / ausschließlich im Strafrecht tätig / Verteidigung in Freiburg, Offenburg und Lörrach
„Allgemeines Strafrecht ist das tägliche Handwerk. Körperverletzung nach dem Nachbarschaftsstreit, Betrugsvorwurf aus einem missverstandenen Geschäft, Fahrerflucht nach einer Sekunde Unaufmerksamkeit — jeder dieser Vorwürfe hat eine Geschichte, und jede Geschichte steht in der Akte.
Meine Aufgabe ist, diese Akte zu lesen, bevor Sie dazu Stellung nehmen. Dann wissen wir, wo wir stehen. Erst dann entscheiden wir, ob Schweigen, Einlassung, Antrag auf Einstellung oder der Weg in die Hauptverhandlung der richtige ist.
Kein Drama. Keine Moral. Handwerk."

„Als Geschäftsführer mit einem Untreue-Vorwurf fühlt man sich abgehängt von der eigenen Firma. Rappaport hat zuerst die Akte gelesen und mir nach drei Tagen gesagt, was realistisch ist und was nicht. Das war die wichtigste Unterhaltung im ganzen Verfahren.“

„Ich war mir sicher, dass ich weiterfahren durfte — kein Schaden zu sehen. Drei Wochen später Anzeige wegen Fahrerflucht. Er hat die tätige Reue nach § 142 Abs. 4 durchgesetzt, Strafbefehl ohne Fahrverbot.“

Ihre ersten Schritte
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Schweigen Sie.
Keine Aussage bei der Polizei, keine „Klärung" am Telefon, keine SMS an den Geschädigten. Ihr Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden – jedes Wort, das Sie sagen, dagegen schon.
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Sie erteilen Vollmacht.
Wir fordern die Ermittlungsakte an und lesen sie, bevor Sie sich äußern. Sobald wir wissen, was die Behörden wirklich in der Hand haben, nehmen wir gezielt Einfluss auf den Gang des Verfahrens – mit den richtigen Anträgen zur richtigen Zeit.
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Gemeinsame Strategie.
Einstellung, Strafbefehl, Einlassung oder Hauptverhandlung – für jede Lage gibt es einen Weg. Wir wählen ihn gemeinsam und auf Grundlage der Akte und verfolgen ihn konsequent: möglichst diskret und mit dem besten Ergebnis.
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Lassen Sie uns ins Gespräch kommen
Schon am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen.
0761 458 754 80
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Häufig gestellte Fragen
13 Themenbereiche — von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug über Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Äußerungsdelikte bis zu Fahrerflucht, Jugendstrafrecht und Strafbefehl. Jede Antwort führt zu einem vertieften Beitrag.
Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) — von der Ohrfeige bis zum Flaschenwurf
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Wie hoch ist die Strafe bei einfacher Körperverletzung?
§ 223 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In der Praxis dominieren bei Ersttätern Geldstrafen im unteren Tagessatzbereich; Einstellungen nach § 153 oder § 153a StPO sind häufig. § 223 ist ein Antragsdelikt — ohne Strafantrag des Verletzten läuft das Verfahren nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
→ Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, Notwehr, Einwilligung, Einstellung
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Was zählt als gefährliches Werkzeug nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB?
Jeder Gegenstand, der nach seiner konkreten Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Flasche, Gürtel, heißes Wasser, ein Hund — und nach BGH 6 StR 298/22 auch ein Turnschuh, wenn mit Anlauf ins Gesicht getreten wird. Der bloß beschuhte Fuß reicht nach BGH 2 StR 467/14 hingegen nicht automatisch. Die Bewertung ist einzelfallabhängig und eine klassische Verteidigungslinie.
→ Vertieft im Beitrag: Die fünf Qualifikationen des § 224 StGB
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Was bringt eine Entschuldigung beim Verletzten (TOA)?
Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB kann zur Strafmilderung oder sogar zum Absehen von Strafe führen, wenn der Täter in einem ernsthaften Prozess mit dem Verletzten eine Wiedergutmachung erreicht. Bei § 223 öffnet das oft den Weg zur Einstellung nach § 153a StPO; bei § 224 reduziert es das Strafmaß spürbar.
→ Vertieft im Beitrag: Einstellung, Strafmilderung, TOA im Detail
Eigentumsdelikte: Diebstahl, Ladendiebstahl, Raub
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Was droht bei einem Ladendiebstahl?
§ 242 StGB sieht bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In der Praxis erfolgen die meisten Erstmal-Ladendiebstähle mit geringem Warenwert per Einstellung nach § 153 StPO, § 153a StPO mit Geldauflage oder Strafbefehl. Entscheidend ist § 248a StGB: Bei geringwertiger Beute wird nur auf Strafantrag verfolgt, wenn die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse bejaht.
→ Vertieft im Beitrag: Geringwertigkeitsgrenze, § 243 Regelbeispiele, Diversion
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Wie hoch ist die Geringwertigkeitsgrenze?
Der BGH hat sie 2004 bei 25 Euro gesehen (BGH 2 StR 176/04); zahlreiche OLG und die überwiegende Kommentarliteratur ziehen heute die Grenze bei etwa 50 Euro. Eine einheitliche Linie gibt es nicht. Liegt der Wert darüber, entfällt das Antragserfordernis — das Verfahren läuft dann automatisch.
→ Vertieft im Beitrag: BGH-Rechtsprechung, Führungszeugnis-Folgen
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Warum ist Raub ein Verbrechen — und was heißt das praktisch?
§ 249 StGB sieht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor; damit ist Raub nach § 12 Abs. 1 StGB ein Verbrechen. Folge: kein Strafbefehl, Untersuchungshaft häufiger möglich (§ 112 Abs. 3 StPO), und die Hauptverhandlung ist zwingend. Verteidigungsziel ist regelmäßig der minder schwere Fall (§ 249 Abs. 2 StGB) oder — bei Heranwachsenden — die Anwendung von Jugendstrafrecht nach § 105 JGG.
→ Vertieft im Beitrag: § 249–252 StGB, schwerer Raub, JGG bei Heranwachsenden
Betrug (§ 263 StGB) — vom eBay-Streit bis zum Bandenbetrug
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Ab welchem Schaden gilt der besonders schwere Fall?
Nach der BGH-Rechtsprechung (1 StR 274/03, BGHSt 48, 354; bestätigt 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28) beginnt der „Vermögensverlust großen Ausmaßes" nach § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB einheitlich bei 50.000 Euro. Der Strafrahmen verschiebt sich dann auf sechs Monate bis zehn Jahre. Maßgeblich ist der Schaden der Einzeltat, nicht ein Aufaddieren.
→ Vertieft im Beitrag: Regelbeispiele, gewerbsmäßiger Bandenbetrug, Einziehung
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Wird das erlangte Geld nach § 73 StGB eingezogen?
Ja, nach dem Bruttoprinzip — das heißt, der gesamte durch die Täuschung erlangte Betrag, ohne Abzug eigener Aufwendungen. Ist das Geld verbraucht, tritt Wertersatz-Einziehung nach § 73c StGB an seine Stelle, als vollstreckbarer Schuldtitel. In vielen Fällen ist die Einziehung wirtschaftlich härter als die Strafe selbst.
→ Vertieft im Beitrag: Einziehung im Detail, Schadenswiedergutmachung
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Hilft es, den Schaden zurückzuzahlen?
Rückzahlung wirkt immer strafmildernd als Nachtatverhalten nach § 46 Abs. 2 StGB. Ein vollständiger Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB erfordert zusätzlich einen kommunikativen Prozess mit dem Geschädigten. Bei kleinen Schäden und früher Rückzahlung ist oft Einstellung nach § 153a StPO mit Geldauflage möglich.
Wirtschaftsstrafrecht: Untreue und Geldwäsche
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Wer kann sich überhaupt wegen Untreue (§ 266 StGB) strafbar machen?
Nur wer eine besondere, qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht hat — Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände, Verwalter, Vermögensverwalter, faktische Geschäftsführer. Einfache Arbeitnehmer scheiden in der Regel aus. Der Nachteil muss nach BVerfG 2 BvR 2559/08 (23.06.2010) konkret beziffert sein — eine „Vermögensgefährdung" ohne Quantifizierung trägt keinen Schuldspruch.
→ Vertieft im Beitrag: Missbrauchs- vs. Treuebruchtatbestand, Mannesmann, Siemens
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Wird mein Bankkonto nach § 261 StGB eingezogen, obwohl ich nichts wusste?
§ 261 Abs. 6 StGB bestraft die leichtfertige Geldwäsche bis zu zwei Jahre. Wer Warnsignale ignoriert hat — unrealistisch hohe Provisionen, unbekannter Auftraggeber, Druck zur schnellen Weiterleitung —, kann als Finanzagent nach § 261 StGB belangt werden. Die Qualifikation des § 261 Abs. 4 StGB greift nach BGH 5 StR 372/21 allerdings nur bei GwG-Verpflichteten, nicht bei gewöhnlichen Finanzagenten. Die Einziehung erfolgt nach dem Bruttoprinzip über die gesamte durchgeleitete Summe.
→ Vertieft im Beitrag: Leichtfertigkeit, Einziehung, Selbstanzeige § 261 Abs. 7
Steuerstrafrecht: Steuerhinterziehung und Selbstanzeige
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Ab welchem hinterzogenen Betrag droht Freiheitsstrafe ohne Bewährung?
Nach der BGH-Strafzumessungstabelle (1 StR 416/08, BGHSt 53, 71; 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123) ist ab 50.000 Euro Hinterziehungsbetrag der besonders schwere Fall („großes Ausmaß") indiziert; ab etwa einer Million Euro ist eine Bewährungsstrafe in der Regel nicht mehr vertretbar. Das ist keine starre Grenze, aber die Orientierung jedes Tatgerichts.
→ Vertieft im Beitrag: Strafzumessungstabelle, großes Ausmaß, Verjährung
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Bringt eine Selbstanzeige tatsächlich Straffreiheit?
Nur wenn sie vollständig ist — und zwar für alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten mindestens zehn Kalenderjahre (§ 371 AO). Teilanzeigen sind unwirksam (BGH 1 StR 577/09). Sperrgründe wie Prüfungsanordnung, Einleitung eines Strafverfahrens oder Entdeckung schließen die Selbstanzeige aus. Bei Beträgen über 25.000 Euro je Tat kommt zusätzlich der Strafzuschlag nach § 398a AO (10 %, 15 % oder 20 %).
→ Vertieft im Beitrag: Sperrgründe, § 398a AO, leichtfertige Verkürzung
Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung — vor allem im Internet
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Ist eine Online-Beleidigung strenger bestraft als eine am Küchentisch?
Ja. Seit der Reform 2021 verdoppeln die Internet-Qualifikationen der §§ 185 Satz 2, 186 Satz 2, 187 Satz 2 StGB den jeweiligen Strafrahmen, wenn die Äußerung öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB begangen wurde. Eine kleine WhatsApp-Familiengruppe erfüllt dieses Merkmal meist nicht; bei größeren Gruppen oder Social-Media-Posts sehr wohl.
→ Vertieft im Beitrag: Internet-Qualifikation, WhatsApp, Reform 2021
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Wann ist scharfe Kritik noch Meinung — und wann Schmähkritik?
Das BVerfG hat mit seinen vier Entscheidungen vom 19.05.2020 (u.a. 1 BvR 2397/19) und der Künast-Entscheidung vom 19.12.2021 (1 BvR 1073/20) die Linie geschärft: Schmähkritik ist ein eng auszulegender Ausnahmefall, bei dem die Diffamierung der Person ganz im Vordergrund steht. Im Normalfall ist eine konkrete Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz zwingend.
→ Vertieft im Beitrag: BVerfG-Rechtsprechung, Formalbeleidigung, § 193 StGB
Billigung und Belohnung von Straftaten (§ 140 StGB) — Parolen, Posts, Versammlungen
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Macht man sich strafbar, wenn man eine Gewalttat im Netz gutheißt?
Möglicherweise. § 140 StGB stellt das öffentliche Billigen schwerer Katalogtaten — etwa Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen — unter Strafe, wenn es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Seit der Reform 2021 sind auch künftige Taten erfasst. Strafrahmen: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe. Entscheidend ist aber die Auslegung der Äußerung — und ob sie sich auf eine konkrete Katalogtat bezieht.
→ Vertieft im Beitrag: Tatenkatalog, Eignung zur Friedensstörung, Reform 2021
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Ist „From the River to the Sea“ strafbar?
Das ist rechtlich umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt. Gerichte beurteilen solche Parolen je nach Kontext unterschiedlich — teils unter § 140 StGB, teils unter § 86a StGB. Das BVerfG verlangt bei mehrdeutigen Äußerungen, dass straflose Deutungen mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor verurteilt wird (Stolpe-Doktrin). Genau hier liegt der zentrale Verteidigungsansatz.
→ Vertieft im Beitrag: Mehrdeutige Parolen, Verteidigung, Meinungsfreiheit
Nötigung und Bedrohung — auch im Beziehungsumfeld
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Ist eine WhatsApp-Drohung wirklich strafbar?
Seit der Reform vom 03.04.2021 ja — § 241 Abs. 1 StGB erfasst Drohungen mit rechtswidrigen Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert; nicht mehr nur Drohungen mit Verbrechen. Entscheidend ist, dass die Drohung aus Sicht eines objektiven Empfängers ernst gemeint erscheint. Vage Äußerungen wie „das wirst du noch bereuen" erfüllen den Tatbestand meist nicht.
→ Vertieft im Beitrag: § 241 Abs. 1–4, ernst gemeinte Drohung, Ex-Partner-Konflikte
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Wann wird Drängeln auf der Autobahn zur Nötigung?
Wenn dichtes Auffahren in nötigender Absicht erfolgt und ein durchschnittlicher Fahrer dadurch zu einem bestimmten Verhalten gedrängt werden soll — typischerweise zum Wechsel auf die rechte Spur (BGH 4 StR 725/94). Kurzzeitiges Drängeln reicht nicht; die Handlung muss sich verfestigen. Ausbremsen wurde in der jüngeren Rechtsprechung (BGH 3 StR 204/20 u.a.) zurückhaltender bewertet.
→ Vertieft im Beitrag: Straßenverkehrsnötigung, Verwerflichkeit, BVerfG zur Sitzblockade
Sachbeschädigung, Graffiti und Vandalismus
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Ist Graffiti heute automatisch strafbar?
Seit 2005 ja, wenn das Erscheinungsbild der Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird (§ 303 Abs. 2 StGB). Ein schnell abwaschbarer Kreideschriftzug fällt eher nicht darunter; ein dauerhaftes Tag mit Spraydose regelmäßig schon. Sachbeschädigung ist ein Antragsdelikt; die Frist beträgt drei Monate ab Kenntnis (§ 303c StGB).
→ Vertieft im Beitrag: Graffiti-Klausel, Antragsdelikt, Einstellung, Diversion
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Was droht bei zerkratztem Auto im Nachbarschaftsstreit?
§ 303 Abs. 1 StGB sieht bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In der Praxis folgen Einstellungen nach § 153a StPO mit Geldauflage oder Strafbefehle mit Geldstrafe, wenn der Schaden repariert und die Reue nachvollziehbar ist. Daneben besteht zivilrechtliche Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB.
→ Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, TOA, zivilrechtliche Folgen
Widerstand und tätlicher Angriff gegen Polizeibeamte
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Was hat sich seit 2017 und 2021 bei §§ 113, 114 StGB geändert?
2017 wurde der „tätliche Angriff" aus § 113 herausgelöst und als selbständiger § 114 StGB geregelt — mit Mindeststrafe drei Monate Freiheitsstrafe (keine Geldstrafe möglich!). § 114 gilt bereits bei jeder Diensthandlung, nicht nur bei Vollstreckungshandlungen. Die BGH-Leitentscheidung BGH 5 StR 157/20 (BGHSt 65, 36) konkretisiert den Begriff des tätlichen Angriffs: erforderlich ist eine feindselig-körperliche Einwirkung, ohne dass es zu einer Verletzung kommen muss.
→ Vertieft im Beitrag: § 113 vs. § 114, Rechtmäßigkeit der Vollstreckung, Notwehr
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Darf ich mich gegen eine rechtswidrige Polizeimaßnahme wehren?
Ja — § 113 Abs. 3 StGB schließt die Strafbarkeit bei rechtswidriger Vollstreckung ausdrücklich aus; § 32 StGB (Notwehr) bleibt anwendbar. Bei § 114 ist die Rechtslage strittig, die herrschende Meinung wendet § 113 Abs. 3 StGB analog an. Die strafrechtliche Rechtmäßigkeitsprüfung ist allerdings milder als die verwaltungsrechtliche — ein formal unwirksamer Platzverweis ist nicht automatisch strafrechtlich rechtswidrig.
→ Vertieft im Beitrag: Rechtmäßigkeitsprüfung, Irrtum § 113 Abs. 4, passiver Widerstand
Fahrerflucht und Alkohol am Steuer
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Wie hoch ist die Promillegrenze, ab der Alkohol am Steuer eine Straftat ist?
Beim Kraftfahrzeug: 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (BGH 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89); beim Fahrrad: 1,6 ‰ (BGH 4 StR 543/85, BGHSt 34, 133). Zwischen 0,5 und 1,09 ‰ ist es eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ab 0,3 ‰ mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen greift die relative Fahruntüchtigkeit und damit § 316 StGB.
→ Vertieft im Beitrag: Promilletabelle, E-Scooter-Grenze, § 315c StGB, MPU
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Kann ich nach einem Parkrempler noch etwas tun, wenn ich bereits weitergefahren bin?
Ja — § 142 Abs. 4 StGB sieht eine Strafmilderung oder das Absehen von Strafe vor, wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit unbedeutendem Sachschaden freiwillig meldet. „Unbedeutender Sachschaden" ist laut aktueller OLG-Rechtsprechung bei etwa 1.300 bis 1.800 Euro anzusiedeln. Eine nachträgliche Meldung über 24 Stunden schließt § 142 Abs. 4 aus, kann aber über § 46 StGB strafmildernd wirken.
→ Vertieft im Beitrag: § 142 Abs. 4, Bagatellgrenze, Führerscheinfolgen
Jugendstrafrecht (JGG) — Jugendliche und Heranwachsende
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Gilt bei 19-Jährigen Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?
Das entscheidet § 105 JGG: Jugendstrafrecht gilt für Heranwachsende (18–20 Jahre), wenn ihre Persönlichkeitsreife der eines Jugendlichen entspricht oder die Tat eine typische Jugendverfehlung ist. Nach der BGH-Rechtsprechung (1 StR 507/02) besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis — beide Annahmen sind gleichwertig zu prüfen. In der Praxis wird in vielen Bundesländern bei Heranwachsenden überwiegend Jugendstrafrecht angewendet.
→ Vertieft im Beitrag: § 105 JGG, Erziehungsreife, Jugendgerichtshilfe
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Was ist Diversion nach § 45 JGG — und warum ist sie so wichtig?
Diversion ist die frühe Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft bei geringer Schuld oder nach erzieherischer Maßnahme (Gespräch mit Jugendamt, Arbeitsstunden, TOA). Sie führt zu keiner Verurteilung, keiner Eintragung im Bundeszentralregister und ist damit der sauberste Ausgang. Voraussetzung ist eine gute Vorarbeit mit der Jugendgerichtshilfe.
→ Vertieft im Beitrag: § 45 vs. § 47 JGG, Erziehungsregister, Öffentlichkeitsausschluss
Strafbefehl erhalten — was jetzt zu tun ist
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Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Die Frist ist knapp — aber der Einspruch muss nicht begründet werden. Er kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Versäumt man die Frist ohne eigenes Verschulden (z.B. Urlaub, Krankenhaus), kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO in Betracht — so hat es das BVerfG (2 BvR 2776/10) bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit bestätigt.
→ Vertieft im Beitrag: Frist, Form, Wiedereinsetzung § 44 StPO
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Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?
Ja — § 411 Abs. 4 StPO kennt kein Verschlechterungsverbot bei vollumfänglichem Einspruch. Das Gericht ist bei der nachfolgenden Hauptverhandlung nicht an den ursprünglichen Strafbefehl gebunden. Beschränkt man den Einspruch allerdings auf die Rechtsfolgen (z.B. die Tagessatzhöhe), bleibt der Schuldspruch bestehen — und in der Praxis orientiert sich das Gericht dann stark am Strafbefehl.
→ Vertieft im Beitrag: Beschränkter Einspruch, reformatio in peius, § 412 StPO
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Was darf in einem Strafbefehl überhaupt verhängt werden?
§ 407 Abs. 2 StPO enthält den abschließenden Katalog: Geldstrafe, Fahrverbot, Einziehung, Warnung mit Strafvorbehalt, Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperre bis zu zwei Jahren — und als Höchstes: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zur Bewährung, aber nur mit einem Verteidiger. Ein Verbrechen kann nie per Strafbefehl abgeschlossen werden.
→ Vertieft im Beitrag: Rechtsfolgen-Katalog, Verteidiger-Pflicht, BZR-Eintragung
Vertiefte Informationen
Wissensdatenbank Allgemeines Strafrecht
Vertiefte Darstellungen zu den wichtigsten Delikten des Kernstrafrechts — von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug über Steuerhinterziehung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis zu Fahrerflucht, Jugendstrafrecht und Strafbefehl.
Körperverletzung (§ 223 StGB) — Strafe, Verteidigung, Notwehr
§ 223 StGB: Strafrahmen, Antragsdelikt, Notwehr, Einstellung und Verteidigungsstrategie
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) — Qualifikationen und Strafrahmen
§ 224 StGB: Qualifikationen, Strafrahmen 6 Monate–10 Jahre, gefährliches Werkzeug, Mittäterschaft
Diebstahl und Ladendiebstahl (§§ 242, 243, 248a StGB) — Strafe und Verteidigung
Strafrahmen, Geringwertigkeit, Einstellung und Führungszeugnis bei Diebstahl nach § 242 StGB
Raub und räuberischer Diebstahl (§§ 249, 252 StGB) — Verteidigung bei Verbrechensvorwurf
Strafrahmen, Tatbestand, Qualifikationen § 250, minder schwerer Fall, JGG für Heranwachsende
Betrug (§ 263 StGB) — Strafe, Einziehung und Verteidigung
Strafrahmen, Einziehung und Verteidigung bei § 263 StGB — Grundtatbestand bis Bandenbetrug
Untreue (§ 266 StGB) — Verteidigung bei Vorwurf gegen Geschäftsführer, Vorstände und Verwalter
§ 266 StGB — Strafrahmen, Tatbestandsvarianten, Schadensermittlung, Verteidigungsansätze
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) — Strafrahmen, Selbstanzeige und Verteidigung
Steuerhinterziehung § 370 AO — Strafrahmen, BGH-Tabelle, Selbstanzeige § 371 AO, Strafzuschlag § 398a AO
Geldwäsche (§ 261 StGB) — Finanzagent, Leichtfertigkeit und Einziehung
§ 261 StGB: Finanzagent, Leichtfertigkeit, Einziehung und Verteidigung
Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185–187 StGB) — Strafe und Meinungsfreiheit
§§ 185–187 StGB: Strafrahmen, Internet-Qualifikation, Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Strafantrag und Verteidigungsansätze
Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB) — Strafe und Verteidigung
§§ 240, 241 StGB: Tatbestand, Verwerflichkeit, Reform 2021, Strafrahmen und Verteidigungsstrategie
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) — Strafe bei Graffiti, Vandalismus und Autokratzen
§ 303 StGB: Strafrahmen, Graffiti-Klausel, Antragsdelikt, Einstellung und Verteidigung
Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB)
§§ 113, 114 StGB: Strafrahmen, Reform 2017, Rechtmäßigkeit der Vollstreckung, Notwehr und Verteidigungsansätze
Fahrerflucht (§ 142 StGB) — Strafe, tätige Reue und Führerschein
§ 142 StGB: Strafrahmen, Bagatellgrenze, tätige Reue, Führerscheinentzug, Parkplatzrempler
Trunkenheit im Verkehr (§§ 315c, 316 StGB) — Alkohol am Steuer, Promillegrenzen und Folgen
§§ 315c, 316 StGB: Promillegrenzen, absolute und relative Fahruntüchtigkeit, Führerscheinentzug, MPU und Verteidigung
Jugendstrafrecht (JGG) — Was bei Jugendlichen und Heranwachsenden droht
Altersstufen, Diversion, Jugendstrafe und Führungszeugnis nach dem JGG
Strafbefehl erhalten — Einspruch, Frist und Rechtsfolgen (§§ 407–412 StPO)
Strafbefehl: Einspruch, Frist, Rechtsfolgen und Strategie nach §§ 407–412 StPO
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) — Strafe, Meinungsfreiheit und Verteidigung
§ 140 StGB: Strafrahmen, Tatenkatalog, Eignung zur Friedensstörung, Reform 2021, Abgrenzung zu §§ 111, 130, 129a StGB und Verteidigung bei Äußerungsdelikten

„Mein Sohn war siebzehn, Graffiti an einer S-Bahn. Das ganze Haus stand Kopf. Er hat mit der Jugendgerichtshilfe geredet, einen TOA aufgesetzt, am Ende Einstellung nach § 45 JGG. Keine Eintragung, die später irgendwas verbaut hätte.“

„Ich hatte nie ein Verfahren in meinem Leben. Er hat mir die drei Wochen bis zur Akteneinsicht genommen, in denen ich sonst im Kreis gedacht hätte, und mir danach ruhig gesagt, was jetzt Schritt für Schritt passiert.“
Beharrlich.
Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.
Beharrlich.
Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.
Wie bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Leistungen?
„Herr Rappaport erscheint sehr ruhig und bedacht. Erfasst jedes Detail und sorgt im entscheidenden Moment für eine erfolgreiche Überraschung. So ist es mir in meinem eigentlich aussichtslosen Fall ergangen. Viele herzlichen Dank für diesen tollen Erfolg Absolut empfehlenswert für jeden.“
„Ich kann Herr Rappaport uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich durch einen sehr unangenehmen und belastenden Prozess begleitet und mir von Anfang an das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Er war jederzeit erreichbar, nahm sich viel Zeit, um mir zuzuhören, und hat sich mit großer Sorgfalt und Professionalität um meinen Fall gekümmert. Seine ruhige, zuversichtliche Art hat mir in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements und seiner Kompetenz konnte ich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“
„Herr Rappaport hat alles zum guten gewendet. Sehr kompetent. Bei Fragen kann man sich immer melden.100% Weiterempfehlung. Vielen vielen Dank nochmal.“
„Ich möchte die Kanzlei und Herrn Rappaport als Strafverteidiger wärmstens empfehlen. Herr Rappaport ist ein wahrer Mann vom Fach und hat meine Verteidigung äußerst erfolgreich geführt (das Verfahren wurde eingestellt). Er ist freundlich, ehrlich, sehr akkurat und hört einem zu. Ich bin mit dem Ergebnis und seiner Arbeit voll und ganz zufrieden.“
„Herr Rappaport ist wunderbar. Immer erreichbar, sehr freundlich und nicht verklemmt wie manch andere Rechtsanwälte. Hat das Maximum herausgeholt, sodass ich mehr als zufrieden sein kann. Jederzeit zu empfehlen.“
„Ich war am Anfang sehr verzweifelt und wusste nicht weiter. Bis ich auf die Kanzlei gestoßen bin. Nicht nur habe ich mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt, sondern standen meiner Fragen zu jeder Tageszeit zur Verfügung. Ich finde sie gehen sehr menschlich und Verständnisvoll mit einem um. Was ich auch sehr hervorheben möchte, ist das sie sehr professionell und mit viel engagement an den Fall heran gehen. Dadurch hatte ich keine schlaflose nächte mehr. Der Fall fiel mit einem Freispruch aus. Ich kann die beiden auf jedenfall weiter empfehlen!“
„I would immensely recommend getting represented by this law firm. Mr Rappaport is extremely professional, he keeps the communication channels very open and he is super pleasant to treat with as well as very capable. Plus he speaks perfect English so if German is not your first language and you are more comfortable in English he is the perfect person to hire.“
„Mein Mann wurde über 20 Jahre unschuldig von den Justizbehörden verfolgt, Nach einem Anwaltswechsel hin zu Hr. Rappaport wurde das Verfahren nach nur 5 Monaten mit dem bestmöglichen Ergebnis eingestellt. Wir sind Hr. Rapperport unendlich dankbar für seine unglaubliche Kompetenz, Geduld und Menschlichkeit sowie sein unerschütterliches Bestreben das bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen.“
„Ich war sehr zufrieden mit der Dienstleistung von Herrn Rappaport. Dank seinem sicheren und ruhigen Auftreten schenkte er mir rasch Vertrauen und Zuversicht. Dabei hatte er jederzeit ein offenes Ohr für mich. Er war ehrlich und offen und konnte meine Fragen jederzeit beantworten. Herr Rappaport ist ein sehr kompetenter, zuverlässiger Anwalt und hielt mich immer auf dem neusten Stand. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben bei ihm und kann Herrn Rappaport nur weiter empfehlen.“
Presse: RAPPAPORT · Verteidigung in den Medien
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Florian Rappaport nimmt als Strafverteidiger aus Freiburg häufig an Jugendstrafverfahren teil.
Im Erwachsenenstrafrecht ziehe ein etwaiges Mordurteil zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich, so Rappaport. „Das ist eine sogenannte Punktstrafe, dann gibt es keinen Strafrahmen“, sagt der Strafverteidiger. Im Jugendstrafrecht sei das völlig anders. (…)
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Portrait Rechtsanwalt Rappaport: Ein Strafverteidiger über gesunde Skepsis und seine Aufgabe im Rechtsstaat
(…) Fakten anschaulich präsentieren kann Rappaport gut, da er einige Zeit als Journalist tätig war. (…) Gerade wenn er das Verfahren lange mit dem Klienten vorbereitet und diesen gut kennengelernt hat. Er betont, dass er den Kontakt mit seinen Mandanten besonders schätzt. „Deswegen hat auch jeder direkt meine Durchwahl und kann mich immer anrufen, sogar am Wochenende.“ (…)
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„Das sind fürchterliche Vorwürfe. Damit kann man ja schlecht leben“, sagte Rappaport.
(…), wie sein Anwalt Rappaport sagte. Sein Mandant sei unschuldig und habe vor, in Zukunft vor dem Gericht zu erscheinen und den Prozess so erst zu ermöglichen - wenn die Corona-Pandemie im Griff sei. (…)
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„Der Betrieb braucht ihn, aber auch seine kranke Frau und sein heranwachsender Sohn“, sah Verteidiger Rappaport eine erneute Haft für den Angeklagten und Familie als Drama an.
Verteidiger Rappaport beantragte, mit der Strafe am unteren Ende des im Rechtsgespräch vereinbarten Rahmens zu bleiben. Weniger mit Blick auf die Tat selbst, als auf die Gegenwart des Angeklagten, der sich mittlerweile eine kleine Existenz aufgebaut habe.
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Was den Ausgang des Prozesses betrifft, bleibe er zuversichtlich und „weiterhin von der Unschuld meines Mandanten überzeugt“, so Rappaport gegenüber der LZ.
„Ich gehe von einem sehr kurzen ersten Termin aus und denke, dass die anderen Verhandlungstage coronabedingt verschoben werden“, erklärte Reydi A.s Verteidiger Florian Rappaport der LZ.
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Staatsanwalt will sechs Jahre Haft, der Verteidiger fordert Freispruch
(…) Verteidiger Florian Rappaport hingegen begründete seinen Antrag auf Freispruch damit, dass sein Mandant wegen des Atemstillstands bei seiner sechs Wochen alten Tochter in Panik verfallen sei und sie deshalb in Rettungsabsicht geschüttelt habe. (…)
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Für Verteidiger Florian Rappaport sind die Verdächtigungen gegen seinen Mandanten komplett spekulativ.
(…) Dies sagte Rappaport bereits, als im vergangenen Oktober bekannt wurde, dass es gegen seinen Mandanten keinen Prozess geben soll und dieser wieder auf freien Fuß kam.
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Anwalt spricht von Nachtreten und Nachverurteilung durch die Staatsanwaltschaft
Zugunsten seines Mandanten (…) hatte die Schwurgerichtskammer am Freiburger Landgericht entschieden, ein Verfahren wegen Totschlags nicht zuzulassen und den Beschuldigten daraufhin aus der Untersuchungshaft entlassen.
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Mandanten-Begleithündin Lara
Mandanten-Begleithündin Lara
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