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Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

Drogenstrafrecht · BtMG & KCanG

Eine Anklage nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Konsumcannabisgesetz wiegt schwer — die Strafen sind hart. Ich arbeite die Akte auseinander und reize jeden juristischen Spielraum aus. Mein Ziel ist die mildeste Lösung, die die Aktenlage hergibt — von der Einstellung bis zur Therapie statt Strafe.

Gut verteidigt.

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Ob ein Verbrechen vorliegt oder nicht, entscheidet ein Laborwert — und den kann man anfechten.

Wenn jemand wegen Drogenhandels beschuldigt wird, hängt fast alles an drei Wörtern: „nicht geringe Menge”. Diese drei Wörter entscheiden darüber, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen vorliegt, ob die Mindeststrafe drei Monate oder ein Jahr beträgt, ob Bewährung noch eine realistische Option ist oder nicht. Das BtMG selbst definiert den Begriff nicht. Definiert wird er seit Jahrzehnten ausschließlich durch den Bundesgerichtshof — substanzspezifisch, aktenzeichengenau.

Ich verteidigige Mandanten in Drogenverfahren und erlebe regelmäßig, dass dieser Grenzwert über den Ausgang eines Verfahrens entscheidet. Nicht selten beruht die Anklage auf einem Laborwert, der methodisch angreifbar ist. Wer die Grenzwerte kennt und weiß, wie sie berechnet werden, hat ein entscheidendes Mittel in der Hand.

Die Systematik: Was „nicht geringe Menge” auslöst

Das BtMG stuft Drogendelikte in drei Qualifikationsstufen:

§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG — Wer BtM in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, herstellt oder abgibt: Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Minder schwerer Fall nach Abs. 2: drei Monate bis fünf Jahre.

§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG — Einfuhr von BtM in nicht geringer Menge: Mindeststrafe zwei Jahre Freiheitsstrafe. Minder schwerer Fall: drei Monate bis fünf Jahre.

§ 30a Abs. 1 BtMG — Bandenmäßiges oder bewaffnetes Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge: Mindeststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe. Minder schwerer Fall: sechs Monate bis zehn Jahre.

Seit dem 1. April 2024 gilt für Cannabis eine eigene Norm: § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG — Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge, Mindeststrafe ein Jahr. Cannabis fällt seitdem nicht mehr unter das BtMG.

Der BGH bestimmt die nicht geringe Menge nach einer einheitlichen Methodik: maßgeblich ist immer die chemisch bestimmte Wirkstoffmenge, nie die Bruttomenge des Gemisches. Als Richtwert nimmt der BGH typischerweise das 200- bis 500-fache einer durchschnittlichen Konsumeinheit, gewichtet nach der Gefährlichkeit der Substanz.

BGH-Grenzwerte nach Substanz — verifizierte Übersicht (Stand 2026)

SubstanzGrenzwert (Wirkstoff)LeitentscheidungDatumFundstelle
Heroin (Diacetylmorphin-HCl)1,5 g HHCBGH 1 StR 721/837. November 1983BGHSt 32, 162
Kokain (KHC)5 g KHCBGH 2 StR 685/841. Februar 1985BGHSt 33, 133
Amphetamin10 g BaseBGH 1 StR 507/8411. April 1985BGHSt 33, 169
LSD6 mg LysergsäurediethylamidBGH 1 StR 191/871. September 1987BGHSt 35, 43
MDMA / MDE / MDA (Ecstasy)30 g BaseBGH 3 StR 220/969. Oktober 1996BGHSt 42, 255
Buprenorphin450 mg Buprenorphin-HClBGH 1 StR 52/0724. April 2007
Methamphetamin (l-Form / Crystal)5 g Base (≈ 6,2 g HCl)BGH 2 StR 86/083. Dezember 2008BGHSt 53, 89
Methamphetamin (Racemat)10 g wirkungsbestimmende BaseBGH 3 StR 315/1017. November 2011BGHSt 57, 60
Synth. Cannabinoide JWH-018, CP 47,497-C8-Homologes2 g WirkstoffBGH 1 StR 302/1314. Januar 2015BGHSt 60, 134
Synth. Cannabinoide JWH-073, CP 47,4976 g WirkstoffBGH 1 StR 302/1314. Januar 2015BGHSt 60, 134
Cannabis / THC (KCanG § 34 Abs. 3)7,5 g THCBGH 1 StR 106/24, bestätigt BGH 5 StR 153/2418./23. April 2024PM 093/2024

Substanzen ohne BGH-Grenzwert — diese Orientierungswerte stammen aus Instanzgerichten und sind nicht BGH-verbindlich:

SubstanzOrientierungswertQuelleHinweis
Fentanyl75 mgOLG Nürnberg 1 St OLG Ss 259/12, 29. April 2013Kein BGH-Grenzwert; OLG-Orientierung
GHB200 g Natrium-GHBKG Berlin (3) 1 Ss 374/11, 29. September 2011Kein BGH-Grenzwert; Kammer-Orientierung
Psilocybin1,7 g reines PsilocybinBayObLG 4 St RR 7/02, 21. Februar 2002Kein BGH-Grenzwert; OLG-Analogie zu LSD

Wirkstoffberechnung: Brutto ist nicht Netto

Der Grenzwert bezieht sich stets auf den reinen Wirkstoff, nicht auf die Gesamtmasse des Gemisches. Ein Kokaingemisch von 20 g mit 24 % Reinheit enthält 4,8 g KHC — und liegt damit knapp unter dem Grenzwert von 5 g. Ein Gemisch von 10 g mit 51 % Reinheit enthält 5,1 g KHC — und liegt knapp darüber.

Praktisch bedeutet das:

Heroin: Straßenware hat typischerweise 10–30 % Reinheit. Die 1,5-g-Grenze entspricht je nach Reinheit 5–15 g Gemisch.

Kokain: Reinheit heute häufig 70–80 %. Bei 75 % entsprechen 5 g KHC ca. 6,7 g Bruttogemisch.

Amphetamin: Das Labor berichtet Amphetaminsulfat. Die Umrechnungsformel lautet: Amphetaminsulfat × 0,723 = Amphetaminbase. Zehn Gramm Base entsprechen etwa 14 g Amphetaminsulfat. Dieser Rechenweg muss im Gutachten explizit und nachvollziehbar dargestellt sein.

Methamphetamin: Entscheidend ist zunächst die Isomerenbestimmung. Liegt l-Methamphetamin vor (Grenzwert 5 g Base), gilt BGHSt 53, 89. Ist das Isomer nicht bestimmt oder liegt ein Racemat vor, gilt BGHSt 57, 60 (10 g). Viele Routinegutachten führen keine chirale Analyse durch. Der Antrag auf ergängendes Isomerengutachten ist bei Crystal-Fällen nahezu immer verteidigungsrelevant.

Cannabis: Haschisch enthält typischerweise 15–25 % THC, Blüten 10–15 % THC. Die 7,5-g-THC-Grenze entspricht je nach Qualität 30–75 g Bruttomenge.

AMG- und NpSG-Abgrenzung: Ketamin, 2C-B, 2C-I und Designerdrogen

Ein strukturell wichtiger Unterschied besteht zwischen dem BtMG einerseits und dem Arzneimittelgesetz (AMG) sowie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) andererseits. Beide kennen kein Tatbestandsmerkmal „nicht geringe Menge”. Die Menge wirkt dort nur bei der Strafzumessung, nicht als Qualifikation zum Verbrechen.

Ketamin — AMG, nicht NpSG

Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel (Anlage 1 AMVV). Der BGH hat mit Beschlüssen 3 StR 219/24 vom 28. November 2024 und 3 StR 5/25 vom 18. Februar 2025 klargestellt: Wegen der AMG-Vorrangregel (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 NpSG) ist das NpSG auf Ketamin nicht anwendbar. Illegales Ketamin fällt grundsätzlich unter das AMG — strafbar nach § 95 AMG, nicht nach § 29a/30/30a BtMG und nicht nach § 4 NpSG. Die frühere Einordnung unter das NpSG ist durch diese BGH-Rechtsprechung überholt.

Designerdrogen — NpSG ohne Grenzwertmerkmal

  • 2C-B, 2C-I und andere Phenethylamine der NpSG-Anlagen fallen unter § 4 NpSG — kein Mengenqualifikationsmerkmal im Tatbestand. Der BGH hat mit Beschluss 5 StR 178/25 vom 20. Mai 2025 ausdrücklich bestätigt: Tatgerichte sind bei NpSG-Delikten nicht verpflichtet, Mengengrenzwerte zu ermitteln.

Für Mandanten bedeutet das: Wer mit Ketamin erwischt wird, steht einem AMG-Vorwurf gegenüber — strukturell milder als BtMG, weil keine Verbrechensschwelle durch Mengenüberschreitung existiert. Wer mit 2C-B oder 2C-I erwischt wird, ist ebenfalls nicht der automatischen Qualifikation durch Grenzwertüberschreitung ausgesetzt.

Verteidigungsansätze beim Grenzwertvorwurf

Das forensisch-chemische Gutachten ist beim § 29a/30/30a BtMG-Vorwurf der entscheidende Beweis. Ich prüfe es in jedem Grenzwertfall auf:

Entnahme und Homogenisierung: War die Stichprobe repräsentativ? Bei einem inhomogenen Gemisch — etwa Heroin, das an einem Ende des Päckchens anders gestreckt ist als am anderen — kann eine Teilprobe die Gesamtreinheit deutlich überschätzen. Die GTFCh (Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie) hat Empfehlungen zur Probennahme veröffentlicht, die Gerichte nicht einheitlich anwenden.

Analysemethode: Ein GC-MS-Nachweis ist Standard. Schnelltests oder immunologische Vorscreenings allein reichen nicht.

Rechenweg: Wird bei Amphetamin korrekt auf Basegehalt umgerechnet und nicht der Sulfatgehalt angesetzt? Beim Methamphetamin: Wurde das Isomer chirale-analytisch bestimmt?

Messungenauigkeit: Hat das Gutachten eine Fehlertoleranz angegeben? Bei Grenzwertfällen ist das zwingend zu thematisieren. Der BGH hat in diesem Zusammenhang klargestellt (u.a. BGH 1 StR 223/11), dass bei nicht sicher feststellbarer Mindestmenge die Untergrenze des Vertrauensbereichs anzusetzen ist — in dubio pro reo gilt auch für den Wirkstoffwert.

Gegenexpertise: Der Angeklagte hat ein Recht auf eigenes Sachverständigengutachten. Bei Grenzwertfällen oder methodisch angreifbaren Staatsgutachten ist ein Privatsachverständiger oft das wirksamste Verteidigungsmittel. Wird der Angeklagte freigesprochen oder kommt er unterhalb des Grenzwerts, erstattet die Staatskasse die Kosten.

Selbst wenn der Grenzwert feststeht, ist der minder schwere Fall das nächste Argumentationsfeld. Ein geringer Überschuss, Eigenkonsum ohne Handelsstruktur, Suchterkrankung und frühes Geständnis können den Strafrahmen von einem Jahr Mindeststrafe auf drei Monate bis fünf Jahre absenken — und damit Bewährung wieder erreichbar machen.

Für MDMA besteht seit BGH 2 StR 515/16 (4. Juli 2017) ein offenes Verteidigungsargument: Der 2. Strafsenat ließ ausdrücklich offen, ob der Grenzwert analog zu Amphetamin auf 10 g Base abzusenken sei. Diese Frage ist bis heute (April 2026) nicht abschließend entschieden. Bei Mandanten mit 10–30 g MDMA-Base befindet sich das Verfahren in einem rechtspolitisch strittigen Bereich — das ist ein Argument, das vor Gericht vorgetragen werden kann und muss.

Rechtsprechungsnachweise

  • BGH, Urteil vom 7. November 1983 — 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162 (Heroin: 1,5 g HHC)
  • BGH, Urteil vom 1. Februar 1985 — 2 StR 685/84, BGHSt 33, 133 (Kokain: 5 g KHC)
  • BGH, Urteil vom 11. April 1985 — 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169 (Amphetamin: 10 g Base)
  • BGH, Urteil vom 1. September 1987 — 1 StR 191/87, BGHSt 35, 43 (LSD: 6 mg)
  • BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 — 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255 (MDMA/MDE/MDA: 30 g Base)
  • BGH, Beschluss vom 24. April 2007 — 1 StR 52/07 (Buprenorphin: 450 mg HCl)
  • BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 — 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 (Methamphetamin l-Form: 5 g Base)
  • BGH, Urteil vom 17. November 2011 — 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60 (Methamphetaminracemat: 10 g)
  • BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 — 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134 (Synthetische Cannabinoide)
  • BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 — 2 StR 515/16 (MDMA-Absenkung auf 10 g offengelassen)
  • BGH, Beschluss vom 18. April 2024 — 1 StR 106/24, PM 093/2024 (Cannabis/THC: 7,5 g, KCanG)
  • BGH, Beschluss vom 23. April 2024 — 5 StR 153/24 (Cannabis/THC: 7,5 g bestätigt)
  • BGH, Beschluss vom 28. November 2024 — 3 StR 219/24 (Ketamin: AMG-Vorrang, nicht NpSG)
  • BGH, Beschluss vom 18. Februar 2025 — 3 StR 5/25 (Ketamin: AMG/NpSG-Abgrenzung; obiter: NpSG kein Grenzwertmerkmal)
  • BGH, Beschluss vom 20. Mai 2025 — 5 StR 178/25 (NpSG: Tatgerichte nicht verpflichtet, Mengengrenzwerte zu ermitteln)
  • OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. April 2013 — 1 St OLG Ss 259/12 (Fentanyl: 75 mg, orientierend)
  • KG Berlin, Beschluss vom 29. September 2011 — (3) 1 Ss 374/11 (123/11) (GHB: 200 g NaGHB, orientierend)
  • BayObLG, Beschluss vom 21. Februar 2002 — 4 St RR 7/02 (Psilocybin: 1,7 g, orientierend, kein BGH-Grenzwert)
  • §§ 29, 29a, 30, 30a BtMG
  • § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG
  • § 4 NpSG

Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet 'nicht geringe Menge' rechtlich?

    Ab der nicht geringen Menge liegt ein Verbrechen nach § 29a BtMG vor — Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Das Gericht kann den Strafrahmen nur noch über den minder schweren Fall (§ 29a Abs. 2 BtMG) auf drei Monate bis fünf Jahre absenken.

  • Kommt es auf das Gesamtgewicht oder den Wirkstoff an?

    Ausschließlich auf den Wirkstoff. Ein Kilogramm gestrecktes Heroin mit 1,5 % Reinheit enthält exakt den Grenzwert. Umgekehrt: Zehn Gramm reines Heroin liegen weit darüber. Die Laboranalyse ist der einzige belastbare Maßstab — Schätzungen der Staatsanwaltschaft sind angreifbar.

  • Welche Strafe droht knapp oberhalb des Grenzwerts?

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG sieht eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Liegt nur ein geringer Überschuss vor und sprechen Täterumstände für einen minder schweren Fall, kann der Strafrahmen auf drei Monate bis fünf Jahre abgesenkt werden. Bewährung ist dann wieder realistisch.

  • Was passiert, wenn das Labor die Reinheit falsch bestimmt hat?

    Ein fehlerhaftes Gutachten kann mit einem Gegenantrag auf Sachverständigenbegutachtung angegriffen werden. Der Angeklagte hat ein Recht auf eigene Expertise. Liegt der korrekte Wirkstoffgehalt unterhalb des Grenzwerts, fällt die Qualifikation weg — das ist der Unterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen.

  • Gilt der Cannabis-Grenzwert von 7,5 g THC auch für Haschisch?

    Ja. Maßgeblich ist der THC-Gehalt, nicht die Form. Haschisch hat typischerweise 15–25 % THC, was einer Bruttomenge von 30–50 g entspricht. Bei Cannabisblüten mit 10–15 % THC sind es rund 50–75 g Bruttomenge. Das Labor bestimmt den Wirkstoffgehalt, nicht die Waage.

  • Gibt es für Crystal Meth zwei verschiedene Grenzwerte?

    Ja. Für l-Methamphetamin (die in osteuropäischem Crystal übliche Form) gilt ein Grenzwert von 5 g Base (BGHSt 53, 89). Liegt ein Racemat vor — also ein Gemisch beider Isomere — gilt 10 g wirkungsbestimmende Base (BGHSt 57, 60). Viele Laborgutachten bestimmen das Isomer nicht. Dann ist ein Ergänzungsgutachten zu beantragen.

  • Gibt es für Fentanyl einen BGH-Grenzwert?

    Nein. Der BGH hat sich zur nicht geringen Menge bei Fentanyl nicht geäußert. Als Orientierung zieht die Praxis eine Entscheidung des OLG Nürnberg von 2013 heran (75 mg), die aber nicht BGH-verbindlich ist. Das eröffnet Verteidigungsspielraum, schafft aber auch Unvorhersehbarkeit.

  • Fallen Ketamin und 2C-B unter das 'nicht geringe Menge'-Merkmal?

    Nein — aber aus unterschiedlichen Gründen. Ketamin ist nach BGH (3 StR 219/24 vom 28. November 2024 und 3 StR 5/25 vom 18. Februar 2025) als Arzneimittel i.S.d. AMG einzustufen; illegales Ketamin fällt unter § 95 AMG, nicht das NpSG. Das AMG kennt kein Grenzwertmerkmal vergleichbar § 29a BtMG. Designerdrogen wie 2C-B oder 2C-I hingegen fallen unter das NpSG, das ebenfalls kein Tatbestandsmerkmal 'nicht geringe Menge' kennt (BGH 5 StR 178/25, 20. Mai 2025). Die Menge wirkt bei AMG- und NpSG-Stoffen jeweils nur strafzumessungsrechtlich, nicht als Qualifikation zum Verbrechen.

  • Kann ich wegen MDMA zu einem Jahr Mindeststrafe verurteilt werden, obwohl ich weniger als 30 g hatte?

    Unterhalb von 30 g MDMA-Base greift § 29a BtMG nicht. Der BGH hat 2017 zwar offengelassen, ob der Grenzwert auf 10 g abzusenken sei (BGH 2 StR 515/16) — eine Absenkung ist aber bis heute nicht erfolgt. Die 30-g-Grenze gilt. Bei 10–30 g MDMA-Base ist das ein verteidigungsrelevanter Bereich, der rechtspolitisch streitig bleibt.

  • Muss das Laborergebnis vorliegen, bevor ich angeklagt werde?

    Nein. Die Staatsanwaltschaft kann bei dringendem Tatverdacht anklagen, auch ohne Laborergebnis. In der Hauptverhandlung ist das Gutachten dann aber der zentrale Beweis — und angreifbar. Ohne belastbares Laborergebnis ist der Vorwurf 'in nicht geringer Menge' prozessual schwach.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Vier Jahre hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Am Ende stand Bewährung im Urteil. Rappaport hat die Akte zwei Tage lang auseinandergenommen und genau gefunden, wo die Menge nicht haltbar war.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich hatte schon drei Anwälte vorher. Rappaport ist der erste, bei dem ich das Gefühl hatte, er liest wirklich jedes Protokoll. Kein Geschwätz, nur Arbeit an der Akte.“

Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport in seiner Kanzlei in Freiburg

Rechtsanwalt Rappaport

Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer an Strafverteidiger, die umfangreiche praktische Erfahrung aus einer hohen Zahl persönlich bearbeiteter Fälle vorweisen und ihr vertieftes theoretisches Wissen in mehreren Prüfungen belegen. Eine jährliche Fortbildungspflicht sichert, dass diese Kenntnisse aktuell bleiben. So ist der Fachanwaltstitel ein unabhängig geprüfter Beleg für gesicherte Fachkunde.

Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Referendariat am Landgericht Freiburg / ausschließlich im Strafrecht tätig / Verteidigung in Freiburg, Offenburg und Lörrach

„Drogenstrafverfahren sind Handwerk. Grenzwerte, Wirkstoffgutachten, Zustellnachweise, Chatprotokolle, Durchsuchungsbeschlüsse — jede dieser Fragen kann ein Verfahren kippen, wenn man sie genau prüft. Genau das mache ich.

Ich nehme jeden Mandanten so, wie er zu mir kommt. Kein Urteil, keine Belehrung, keine Moralpredigt. Dafür eine klare Einschätzung: Wo steht die Akte? Wo sind die Schwachstellen? Was ist realistisch, was nicht?

Mein Job ist nicht, Ihnen zuzusprechen. Mein Job ist, die mildeste Lösung rauszuholen, die die Aktenlage hergibt. Das geht nur mit Arbeit — an der Akte, an den Anträgen, an der Strategie."

rappaport@rappaport-verteidigung.de

Das erste Gespräch

Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

Erfolge

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Die Durchsuchung war um sechs morgens. Um neun hatte ich ihn am Telefon. Er hat mir in fünf Minuten erklärt, was ich sagen darf und was nicht. Das hat am Ende den Unterschied gemacht.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er kennt die Abläufe. Er weiß, wie Staatsanwälte Handeltreiben konstruieren, welche Indizien sie wirklich halten können und welche nur draufgeklebt sind. Das merkt man in jedem Satz.“

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Was treibt mich an, Menschen zu verteidigen, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen werden?

„Drogenstrafrecht ist das Handwerk, das mich am meisten fordert. Jede Akte ist ein Puzzle aus Grenzwerten, Gutachten, Chatmitschnitten und formalen Fehlern der Ermittler. Wenn ich eine Anklage wegen § 30a BtMG — fünf Jahre Mindeststrafe — auf eine Bewährungsstrafe reduziere, dann weil wir zusammen die Schwachstellen gefunden haben. Das ist es, was mich antreibt."

Ihre ersten Schritte

  1. Schweigen Sie.

    Keine Aussage bei der Polizei, keine Erklärung, keine Entschuldigung. Jedes Wort wird gegen Sie verwendet.

  2. Sie erteilen Vollmacht.

    Wir übernehmen das Verfahren und fordern die Polizei auf, die Ermittlungsakten zu übergeben. Ab jetzt reagieren Sie nicht mehr nur – wir gestalten: Wir prüfen jeden Ermittlungsschritt, setzen eigene Anträge und biegen das Verfahren von Anfang an zu Ihren Gunsten.

  3. Wir nehmen die Akte auseinander.

    Schwachstellen finden, Anträge stellen, Verhandlungsposition aufbauen – bis zur mildesten Lösung, die die Akte hergibt.

  4. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

    Schon am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen.

    0761 458 754 80

Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Wann erreichen wir Sie am besten?

Sie können mehrere Zeiträume wählen.

Rechtsanwalt Rappaport am Schreibtisch bei der Arbeit am Schriftsatz

Beharrlich.

Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er hat keine leeren Versprechungen gemacht. Beim ersten Gespräch hat er gesagt: bis zu zwei Jahre sind realistisch, wenn wir hart arbeiten. Am Ende waren es 18 Monate Bewährung.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich war drei Wochen in U-Haft. Er hat Haftprüfung und Haftbeschwerde parallel laufen lassen. Am Ende hat der Richter mich rausgelassen — gegen eine Kaution, die wir stemmen konnten.“

Strafverteidiger Florian Rappaport im Mandantengespräch am Besprechungstisch in Freiburg

Sie sind nicht allein.

Ab dem ersten Gespräch denke und handle ich für Sie – Sie müssen das nicht allein tragen.

Wie bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Leistungen?

„Herr Rappaport erscheint sehr ruhig und bedacht. Erfasst jedes Detail und sorgt im entscheidenden Moment für eine erfolgreiche Überraschung. So ist es mir in meinem eigentlich aussichtslosen Fall ergangen. Viele herzlichen Dank für diesen tollen Erfolg Absolut empfehlenswert für jeden.“
E. U.
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„Ich kann Herr Rappaport uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich durch einen sehr unangenehmen und belastenden Prozess begleitet und mir von Anfang an das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Er war jederzeit erreichbar, nahm sich viel Zeit, um mir zuzuhören, und hat sich mit großer Sorgfalt und Professionalität um meinen Fall gekümmert. Seine ruhige, zuversichtliche Art hat mir in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements und seiner Kompetenz konnte ich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“
S. R.
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„Herr Rappaport hat alles zum guten gewendet. Sehr kompetent. Bei Fragen kann man sich immer melden.100% Weiterempfehlung. Vielen vielen Dank nochmal.“
S. A.
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D. S.
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„Herr Rappaport ist wunderbar. Immer erreichbar, sehr freundlich und nicht verklemmt wie manch andere Rechtsanwälte. Hat das Maximum herausgeholt, sodass ich mehr als zufrieden sein kann. Jederzeit zu empfehlen.“
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A. M.
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Presse: RAPPAPORT · Verteidigung in den Medien

Kanzleihund Lara, Golden Retriever bei Strafverteidiger Florian Rappaport in Freiburg

Mandanten-Begleithündin Lara

Um Ihren Besuch in unserer Kanzlei so angenehm wie möglich zu gestalten, begrüßt Sie auf Wunsch unsere Golden Retriever-Hündin Lara. Sie begleitet Beratungsgespräche, lässt sich streicheln oder liegt einfach still dabei. Ihre Gelassenheit hilft vielen Mandanten, zur Ruhe zu kommen und sich besser zu konzentrieren.

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Wir stellen unsere Tätigkeitsschwerpunkte vor.

Weitere Videos finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten.

Und in unserem Ratgeber Strafrecht geben wir online Antworten auf einige häufige Fragen aus unserem Alltag als Strafverteidiger.

Überblick

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema

Cannabis seit 01.04.2024 — was ist erlaubt, was strafbar?

  • Darf ich in meiner Wohnung 50 Gramm Cannabis haben, ohne strafbar zu sein?

    Ja. § 3 Abs. 2 KCanG erlaubt Erwachsenen am Wohnsitz bis zu 50 Gramm Cannabis sowie gleichzeitig bis zu drei lebende Pflanzen. Wer diese Grenzen überschreitet, ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG strafbar — auch ohne Handelsabsicht. In der Öffentlichkeit gilt die niedrigere Grenze von 25 Gramm.

    → Vertieft im Beitrag: Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, erste BGH-Rechtsprechung

  • Was passiert, wenn ich auf der Straße mit 30 Gramm erwischt werde?

    30 Gramm in der Öffentlichkeit überschreiten die erlaubten 25 Gramm um 5 Gramm. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei kleiner Überschreitung, Ersttätern und glaubhafter Eigenkonsumsituation ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO realistisch.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

  • Kann ich meinem Freund einen Joint geben, ohne mich strafbar zu machen?

    Nein. Die Weitergabe von Cannabis an Dritte ist nach § 34 Abs. 1 KCanG strafbar — unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. Die KCanG-Freigrenzen betreffen ausschließlich den eigenen Besitz und Konsum. Wer einem Freund Cannabis überlässt, begeht eine Straftat, auch wenn beide volljährig sind und kein Entgelt vereinbart wurde.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

Zum ausführlichen Beitrag →

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis

  • Was ist die „nicht geringe Menge" bei Cannabis?

    Der BGH hat mit Beschluss vom 18.04.2024 (1 StR 106/24) den Grenzwert für die nicht geringe Menge auf 7,5 g reinen THC-Wirkstoff festgesetzt — dieselbe Grenze wie früher unter dem BtMG. Bei einem typischen Marihuana-THC-Gehalt von 15–20 % entspricht das ca. 40–50 g Gesamtgewicht. Wer diesen Wert überschreitet, kann in den besonders schweren Fall des § 34 Abs. 3 KCanG fallen (3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe).

    → Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, Freimengen-Abzug, Mischfall-Doktrin, Einstellung

  • Werden die legalen Freigrenzen (25 g / 50 g) beim THC-Grenzwert abgezogen?

    Ja — nach dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.04.2025 (1 ORs 3 SRs 55/24). Bevor geprüft wird, ob der THC-Gehalt die Grenze von 7,5 g überschreitet, ist die gesetzlich erlaubte Besitzmenge herauszurechnen. Das OLG hob eine Verurteilung auf, weil die Vorinstanz diesen Abzug unterlassen hatte. Für viele Mandanten mit knapp über den Grenzen liegenden Mengen kann das den Unterschied zwischen Grundtatbestand und besonders schwerem Fall ausmachen.

    → Vertieft im Beitrag: OLG Zweibrücken, Freimengen-Abzug, Bewährungsgrenze

  • Ich wurde mit 500 g erwischt, aber ein Teil davon war für mich selbst. Werde ich doppelt bestraft?

    Nein. Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat am 03.02.2025 (GSSt 1/24) entschieden: Wer Cannabis teils handelt, teils für den Eigenkonsum besitzt, wird nur wegen des Handelsdelikts verurteilt — nicht zusätzlich wegen Besitzes der Eigenkonsummenge, sofern diese die straffreien Grenzen des § 34 Abs. 1 KCanG nicht überschreitet. Ein doppelter Strafvorwurf ist unzulässig.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/24, Mischfall-Doktrin, Strafzumessung

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Cannabis am Steuer: OWi oder Straftat?

  • Ab welchem THC-Wert droht eine Ordnungswidrigkeit?

    Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a Abs. 1a StVG: Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

    → Vertieft im Beitrag: Bußgeldstaffel, Fahranfänger, Mischkonsum § 24a Abs. 2a StVG

  • Wann wird aus der OWi eine Straftat nach § 316 StGB?

    Erst wenn zum THC-Nachweis konkrete Ausfallerscheinungen hinzukommen — Schlangenlinienfahren, Koordinationsstörungen, stark verlangsamte Reaktion. Der BGH hat im Beschluss vom 02.08.2022 (4 StR 231/22) klargestellt: Ein THC-Wert allein genügt nicht für eine Verurteilung nach § 316 StGB. Das Polizeiprotokoll ist daher das Schlüsseldokument der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: § 316 StGB, Fahrerlaubnis § 69 StGB, MPU nach KCanG

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Anbauvereinigungen und Eigenanbau

  • Wie viele Pflanzen darf ich legal zu Hause anbauen?

    Drei — aber ausschließlich gleichzeitig lebende Pflanzen (§ 9 Abs. 1 KCanG). Eine abgeerntete, getrocknete Pflanze zählt nicht mehr als Pflanze, fällt aber unter die allgemeinen Besitzgrenzen. Wer vier lebende Pflanzen hält, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG strafbar — auch wenn die vierte noch im Keimlingsstadium ist.

    → Vertieft im Beitrag: Eigenanbau, Sicherungspflicht, Anbauvereinigungen

  • Wie viel Cannabis bekomme ich im Club pro Monat?

    Mitglieder ab 21 Jahren: maximal 25 g pro Tag, 50 g pro Monat. Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren: 25 g pro Tag, aber nur 30 g pro Monat, und der THC-Gehalt darf 10 % nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Wer mehr entnimmt, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG strafbar.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen, Bayern-Sonderrecht, Straftatbestände

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Altfall-Amnestie: alte Cannabis-Verurteilungen löschen

  • Wird meine alte Cannabis-Verurteilung automatisch gelöscht?

    Der Straferlass nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 1 EGStGB tritt kraft Gesetzes ein — d.h. ohne Antrag —, wenn die Strafe noch nicht vollstreckt ist und die Tat nach dem KCanG vollständig straflos ist. Die Eintragung im Bundeszentralregister fällt aber nicht automatisch weg; dafür braucht es einen gesonderten Tilgungsantrag nach § 40 KCanG. Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass, Gesamtstrafen, BZR-Tilgung, Mischfälle

  • Was passiert mit meiner Gesamtstrafe, wenn nur eine Einzelstrafe wegen Cannabis war?

    Die Gesamtstrafe muss vom erstinstanzlichen Tatgericht neu festgesetzt werden (Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB). Das passiert nicht automatisch — Sie müssen einen Antrag beim Gericht stellen, das das Urteil in erster Instanz gesprochen hat. Die neue Gesamtstrafe fällt geringer aus, weil die Cannabis-Einzelstrafe wegfällt. Mehrere OLG-Entscheidungen (Stuttgart 4 Ws 167/24; Koblenz 6 Ws 547/24) haben die Zuständigkeit des Erstgerichts bestätigt.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass durchsetzen, Gesamtstrafe, BZR-Tilgungsantrag

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§ 29 BtMG — Strafrahmen bei Kokain, Heroin, MDMA

  • Wie hoch ist die Strafe nach § 29 BtMG?

    § 29 Abs. 1 BtMG sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist der Grundtatbestand — er gilt für Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr und weitere Umgangsformen mit Betäubungsmitteln (Kokain, Heroin, MDMA, Amphetamin usw.). Im besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.

    → Vertieft im Beitrag: Regelbeispiele, Bewährung, Strafbefehl, Kronzeugenregelung § 31 BtMG

  • Kann ich bei einer kleinen Menge ohne Strafe davonkommen?

    Ja, in zwei Varianten: § 29 Abs. 5 BtMG erlaubt dem Gericht, bei lediglich zum Eigenverbrauch bestimmter geringer Menge von Strafe abzusehen. Daneben kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG das Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Ein Strafbefehl — ohne öffentliche Hauptverhandlung — ist ebenfalls möglich, weil § 29 BtMG ein Vergehen ist.

    → Vertieft im Beitrag: § 29 Abs. 5 BtMG, § 31a BtMG, Strafbefehl

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„Nicht geringe Menge" — BGH-Grenzwerte

  • Was bedeutet „nicht geringe Menge" rechtlich?

    Ab der nicht geringen Menge liegt ein Verbrechen nach § 29a BtMG vor — Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Das Gericht kann den Strafrahmen nur noch über den minder schweren Fall (§ 29a Abs. 2 BtMG) auf drei Monate bis fünf Jahre absenken. Die Grenzwerte werden ausschließlich am Wirkstoffgehalt gemessen, nicht am Bruttogewicht.

    → Vertieft im Beitrag: BGH-Grenzwerte nach Substanz, Laborangriff, minder schwerer Fall

  • Was passiert, wenn das Labor die Reinheit falsch bestimmt hat?

    Ein fehlerhaftes Gutachten kann mit einem Gegenantrag auf Sachverständigenbegutachtung angegriffen werden. Der Angeklagte hat ein Recht auf eigene Expertise. Liegt der korrekte Wirkstoffgehalt unterhalb des Grenzwerts, fällt die Qualifikation weg — das ist der Unterschied zwischen einem Verbrechen mit Mindeststrafe und einem Vergehen mit Geldstrafe als möglichem Ausgang.

    → Vertieft im Beitrag: Heroin 1,5 g, Kokain 5 g, MDMA 30 g, Crystal-Varianten

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§ 31a BtMG — Einstellung bei Eigenkonsum

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Einstellung nach § 31a BtMG?

    Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn vier Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es geht um ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG (kein Handeltreiben), die Schuld des Täters wäre gering, es besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, und die Betäubungsmittel waren lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge bestimmt. Seit April 2024 gilt für Cannabis ausschließlich § 35a KCanG.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen nach Bundesland, Fahrerlaubnisrisiko, BVerfG 09.03.1994

  • Bin ich vorbestraft, wenn das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt wird?

    Nein. Eine Einstellung nach § 31a BtMG ist kein Urteil. Es gibt keine Eintragung im Bundeszentralregister, das Führungszeugnis bleibt sauber. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Einstellung nach § 153a StPO, die eine Auflage (Geldbuße, Therapie) voraussetzt.

    → Vertieft im Beitrag: § 153, § 153a StPO, Jugendliche nach § 45 JGG

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Handeltreiben oder nur Besitz?

  • Ich hatte die Drogen nur für mich. Warum wird mir Handel vorgeworfen?

    Das Gesetz kennt keine automatische Eigenbedarfsgrenze. Indizien wie Portionierung in Tütchen, eine Feinwaage oder Chats mit Preisnennung können auf Handelsabsicht hindeuten — auch wenn Sie erklären, die Drogen seien ausschließlich für den Eigenkonsum gewesen. Eine Eigenkonsum-Einlassung ist möglich, muss aber überzeugend, widerspruchsfrei und durch fehlende Handelsindizien gestützt sein.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/05, Feinwaage, Chats, Bunkerhalter

  • Können meine WhatsApp- oder Telegram-Chats gegen mich verwendet werden?

    Ja. Chats auf einem sichergestellten Gerät werden nach § 94 StPO beschlagnahmt und ausgewertet. Nach dem BGH (GSSt 1/05) kann vollendetes Handeltreiben bereits vorliegen, wenn Chats ernsthafte Verhandlungen über konkrete Umsatzgeschäfte belegen — auch ohne Drogenfund. Mehrdeutige Formulierungen und fehlende Kontextnachrichten sind Angriffspunkte der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: EncroChat, Kryptowährung, Strafrahmen nach Menge

  • Ich habe nur für einen Freund Drogen aufbewahrt. Bin ich Mittäter?

    Nicht automatisch. Wer fremde Drogen aufbewahrt, ohne am Umsatz beteiligt zu sein und ohne eigenen Gewinn zu erzielen, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGH 3 StR 324/10) in der Regel nur Gehilfe — nicht Mittäter. Entscheidend ist Ihr Einfluss auf das Gesamtgeschäft und Ihr eigenes Interesse am Taterfolg.

    → Vertieft im Beitrag: Gehilfe, Bunkerhalter, Kurier — Abgrenzung und Strafrahmen

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§ 30a BtMG — Bewaffnetes Handeltreiben, Bande

  • Gilt § 30a auch für ein normales Küchenmesser?

    Ja, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Das Küchenmesser muss objektiv zur Verletzung von Personen geeignet sein (das ist bei jedem Messer der Fall) und subjektiv dazu bestimmt gewesen sein. Die subjektive Zweckbestimmung ist die entscheidende Verteidigungslinie. Ein Küchenmesser in seiner offensichtlichen Funktion als Kochgerät ist ein starkes Gegenargument — das Tatgericht muss positiv feststellen, warum das Messer zur Verletzung bestimmt war.

    → Vertieft im Beitrag: Mitsichführen, Schreckschusspistole, räumliche Nähe

  • Bekomme ich Bewährung bei § 30a BtMG?

    Im Regelstrafrahmen (Mindeststrafe fünf Jahre) ist Bewährung nach § 56 StGB ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: der minder schwere Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Dort ist Bewährung rechnerisch möglich, in der Praxis aber an strenge Voraussetzungen geknüpft — schwere Suchtmittelabhängigkeit, unterste Bandenstellung, volles Geständnis, geringe Mengen.

    → Vertieft im Beitrag: Minder schwerer Fall, Bande (mind. 3 Personen), Mittäterschaftszurechnung

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Darknet-Bestellung und Zollfund

  • Bin ich als Adressat des Pakets automatisch der Täter?

    Nein. Die Paketadresse allein ist ein schwaches Beweismittel. Gerichte verlangen weitere Indizien: Wallet-Spur zur Bezahlung, IP-Adresse beim Login auf dem Darknet-Marktplatz, Chatprotokolle, Fingerabdrücke auf der Verpackung. Ohne solche zusätzlichen Beweise ist die Zuordnung der Bestellung zum Adressaten angreifbar.

    → Vertieft im Beitrag: Zollbefugnisse § 5 ZollVG, kontrollierte Zustellung, EncroChat-Verwertbarkeit

  • Was bedeutet „kontrollierte Zustellung"?

    Behörden lassen das abgefangene Paket — manchmal mit einem Dummy-Inhalt — regulär zustellen und observieren dabei Briefkasten und Empfänger. Wer das Paket persönlich entgegennimmt, läuft unmittelbar in den Zugriff und steht in einer deutlich schlechteren Beweisposition als jemand, der es nur im Briefkasten vorfindet.

    → Vertieft im Beitrag: Bitcoin-Rückverfolgung, Schweigerecht, MPU-Risiko

  • Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter bekomme?

    Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zum polizeilichen Vernehmungstermin zu erscheinen, und haben das Recht zu schweigen. Zuerst Anwalt, dann — wenn überhaupt — eine Äußerung. Jede Aussage vor anwaltlicher Beratung schadet fast immer.

    → Vertieft im Beitrag: Schweigerecht, Durchsuchungsbeschluss, Geräteverschlüsselung

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Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

  • Wer kann einen Antrag nach § 35 BtMG stellen?

    Jeder Verurteilte, dessen Freiheitsstrafe oder Strafrest zwei Jahre nicht übersteigt, der zum Tatzeitpunkt betäubungsmittelabhängig war und dessen Tat auf diese Abhängigkeit zurückzuführen ist. Die Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges. Auch aus der Haft heraus ist der Antrag möglich, sobald der Strafrest unter zwei Jahre sinkt.

    → Vertieft im Beitrag: Voraussetzungen, Kausalität, Therapieplatz, Kostenträger

  • Was passiert, wenn ich die Therapie abbreche?

    Die Zurückstellung wird widerrufen. Die Staatsanwaltschaft erlässt in der Regel sofort einen Haftbefehl. Eine sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die bis dahin in Therapie verbrachte Zeit kann nach § 36 BtMG anteilig auf die Strafe angerechnet werden. Ein früherer Abbruch ist kein absolutes Hindernis für einen erneuten Antrag.

    → Vertieft im Beitrag: Widerruf, Anrechnung § 36 BtMG, Unterschied zu § 64 StGB

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Fahrerlaubnis und MPU nach einem Drogenverfahren

  • Verliere ich bei jeder Drogenverurteilung den Führerschein?

    Nein. § 69 StGB greift nur, wenn die Tat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde oder Rückschlüsse auf die charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer erlaubt. Reiner Drogenbesitz ohne Fahrbezug löst das strafrechtliche Regelbeispiel nicht aus. Kein Entzug durch das Strafgericht bedeutet aber nicht, dass die Sache erledigt ist — die Fahrerlaubnisbehörde handelt danach eigenständig.

    → Vertieft im Beitrag: § 69 StGB, Sperrfrist § 69a, verwaltungsrechtlicher Entzug

  • Muss ich zur MPU — und was ändert sich durch das KCanG?

    Seit dem 01.04.2024 gilt nach § 13a FeV: Eine MPU-Anordnung ist bei Cannabis nur noch zulässig bei Verdacht auf Cannabisabhängigkeit oder Cannabismissbrauch. Gelegentlicher Konsum allein rechtfertigt keine MPU mehr. Das OVG NRW hat entschieden (16 B 1058/24), dass neben einem einmaligen THC-Verstoß konkrete Zusatztatsachen erforderlich sind. Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Heroin) sind typischerweise 12 Monate Abstinenznachweis erforderlich.

    → Vertieft im Beitrag: MPU-Kosten, Abstinenznachweis, Sperrfrist-Anrechnung

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Untersuchungshaft bei Drogenverdacht

  • Wann darf bei einem Drogenverdacht Untersuchungshaft angeordnet werden?

    Untersuchungshaft setzt nach § 112 Abs. 1 StPO drei Voraussetzungen voraus: dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Haft unzulässig — unabhängig davon, wie schwer das vorgeworfene Delikt ist. Die „Schwere der Tat“ allein (§ 112 Abs. 3 StPO) trägt einen Haftbefehl bei BtMG-Delikten nicht, weil diese im dortigen Katalog nicht stehen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftgründe, § 112a-Katalog, Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • Was kann der Verteidiger sofort gegen den Haftbefehl tun?

    Zunächst Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO) und den Haftbefehl vollständig prüfen. Dann gibt es zwei Wege: Haftbeschwerde nach § 304 StPO oder Haftprüfungsantrag nach § 117 StPO. Parallel wird ein Haftverschonungsangebot nach § 116 StPO ausgearbeitet — Passabgabe, Meldeauflage, Kaution, Wohnsitzauflage. Über allem steht das Beschleunigungsgebot: vermeidbare Verzögerungen können die Haft unverhältnismäßig machen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftbeschwerde, Haftverschonung § 116 StPO, Beschleunigungsgebot

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Vertiefte Informationen

Wissensdatenbank Drogenstrafrecht (BtMG · KCanG)

Vertiefte Darstellungen zu den wichtigsten Teilbereichen des Drogenstrafrechts — von den KCanG-Freigrenzen über Einstellung bei Eigenkonsum bis zu Darknet-Bestellungen, Fahrerlaubnisentzug und Untersuchungshaft.

Was ist seit 1. April 2024 erlaubt — und was weiter strafbar? (KCanG-Überblick)

Was das KCanG seit 1. April 2024 erlaubt und was strafbar bleibt — Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten und aktuelle BGH-Rechtsprechung im Überblick.

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis — § 34 KCanG in der Praxis

Strafrahmen und Strafmaß bei Cannabis-Besitz über den Freigrenzen — nicht geringe Menge, 7,5-g-THC-Grenzwert, Einstellung und Bewährung nach KCanG.

Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml — OWi oder Straftat?

THC-Grenzwert 3,5 ng/ml, § 24a StVG OWi und § 316 StGB, Fahrerlaubnisentzug und MPU nach KCanG.

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