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Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

Drogenstrafrecht · BtMG & KCanG

Eine Anklage nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Konsumcannabisgesetz wiegt schwer — die Strafen sind hart. Ich arbeite die Akte auseinander und reize jeden juristischen Spielraum aus. Mein Ziel ist die mildeste Lösung, die die Aktenlage hergibt — von der Einstellung bis zur Therapie statt Strafe.

Gut verteidigt.

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

§ 29 BtMG ist kein Verbrechen. Das eröffnet Strafbefehl, Einstellung und Bewährung — wenn die Verteidigung früh ansetzt.

Die Frage, die fast alle Mandanten zuerst stellen

Wer wegen eines Drogendelikts von der Polizei vernommen wurde oder eine Ladung der Staatsanwaltschaft erhalten hat, fragt als erstes: „Was droht mir?” Die Antwort hängt von drei Parametern ab: welche Substanz, welche Menge — und was konkret vorgeworfen wird.

Dieser Beitrag erklärt den Strafrahmen des § 29 BtMG, wann der besonders schwere Fall greift, wie Bewährung und Strafbefehl funktionieren, was die Kronzeugenregelung in der Praxis taugt — und was Cannabis seit April 2024 damit zu tun hat.

Der Strafrahmen nach § 29 BtMG im Überblick

§ 29 Abs. 1 BtMG erfasst nahezu alle alltäglichen Umgangsformen mit Betäubungsmitteln ohne behördliche Erlaubnis: Besitz (Nr. 3), Erwerb und Handeltreiben (Nr. 1), Einfuhr (Nr. 1), Abgabe, Herstellung und eine Reihe weiterer Varianten.

Der Strafrahmen ist gestaffelt:

TatbestandStrafrahmenEinordnung
§ 29 Abs. 1 BtMG (Grundtatbestand)bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder GeldstrafeVergehen
§ 29 Abs. 3 BtMG (besonders schwerer Fall)mindestens 1 Jahr FreiheitsstrafeVergehen mit erhöhtem Mindestmaß
§ 29 Abs. 4 BtMG (Fahrlässigkeit)bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder GeldstrafeVergehen
§ 29 Abs. 5 BtMG (Eigenverbrauch, geringe Menge)Absehen von Strafe möglich

Die Obergrenze bei § 29 Abs. 3 BtMG ist nicht eigens geregelt — sie ergibt sich aus dem allgemeinen Maximum des § 38 Abs. 2 StGB (15 Jahre). In der Praxis bleiben selbst schwere Fälle unter § 29 Abs. 3 weit darunter.

Wichtig: § 29 BtMG ist und bleibt ein Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB — auch in der Variante des besonders schweren Falles. Verbrechen beginnt erst bei § 29a BtMG, der das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erfasst (Mindeststrafe: 1 Jahr, Strafrahmen bis 15 Jahre). Diese Grenzziehung ist verfahrensrechtlich zentral.

Die zwei Regelbeispiele des besonders schweren Falles

§ 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG enthält genau zwei Regelbeispiele:

Nr. 1 — Gewerbsmäßigkeit: Der Täter handelt gewerbsmäßig in den Fällen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will. Entscheidend: Es reicht bereits eine einzige Tat, wenn der Täter bei ihrer Begehung die Absicht hatte, weitere gleichartige Handlungen vorzunehmen. Dass die Drogeneinnahmen nicht die Haupteinnahmequelle sind — Nebenerwerb zur Finanzierung des Eigenkonsums genügt. Das OLG Frankfurt hat das ausdrücklich bestätigt (OLG Frankfurt a.M., 1 Ss 364/15, 15. Januar 2016).

Für die Verteidigung heißt das: Dem Gewerbsmäßigkeitsvorwurf muss substanziiert entgegengetreten werden — mit konkretem Vortrag zur Einmaligkeit der Tat und zum fehlenden Wiederholungswillen.

Nr. 2 — Gesundheitsgefährdung mehrerer Personen: Der Täter gefährdet durch eine der Handlungen nach Abs. 1 Nr. 1, 6 oder 7 die Gesundheit mehrerer Menschen. Dieses Regelbeispiel tritt vor allem auf, wenn Drogen an eine größere Gruppe abgegeben oder verabreicht werden — etwa auf Partys oder in einem sozialen Umfeld, in dem mehrere Personen gleichzeitig konsumieren.

Außerhalb dieser Regelbeispiele kann ein besonders schwerer Fall auch bei sonstigen erschwerenden Umständen angenommen werden. § 29 Abs. 3 erzeugt dabei keine Sperrwirkung gegenüber dem Grundtatbestand: Wer den Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 anwendet, ist nicht durch § 29 Abs. 3 gesperrt.

Cannabis — nicht mehr Sache des § 29 BtMG

Seit dem 1. April 2024 gilt das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Cannabis ist aus dem BtMG herausgelöst. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen und der Besitz bestimmter Mengen zum Eigenkonsum sind für Erwachsene legalisiert. Strafbarkeiten jenseits dieser Freigrenzen richten sich nach § 34 KCanG — einem deutlich milderen Strafrahmen als dem früheren BtMG.

Für Kokain, Heroin, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA und alle weiteren Substanzen nach den Anlagen I–III BtMG gilt § 29 BtMG unverändert.

Verfahrensrechtlich wichtig: Bei Besitz sowohl von Cannabis als auch von anderen Substanzen dürfen die Mengen seit April 2024 nicht mehr addiert werden, um den Grenzwert der nicht geringen Menge für § 29a BtMG zu bestimmen (BGH, 6 StR 73/24, 15. Mai 2024). Cannabis und klassische Drogen werden seither getrennt bewertet.

Für Altfälle — Taten vor dem 1. April 2024, die noch nicht rechtskräftig abgeurteilt sind — gilt das Meistbegünstigungsprinzip des § 2 Abs. 3 StGB: Das neue, mildere KCanG ist anzuwenden.

Grenzwerte: Worauf es beim Wirkstoffgewicht ankommt

Die Frage, ob § 29 BtMG (Vergehen) oder § 29a BtMG (Verbrechen) anwendbar ist, hängt davon ab, ob die Menge der Betäubungsmittel die Schwelle der „nicht geringen Menge” überschreitet. Maßstab ist stets der Wirkstoffgehalt, nicht das Bruttogewicht der beschlagnahmten Substanz (BGH, 3 StR 315/10, 17. November 2011 — BGHSt 57, 60).

Ein Beispiel: 10 g Kokain auf der Waage mit einem Reinheitsgrad von 30 % ergeben nur 3 g Kokainhydrochlorid — und liegen damit unterhalb des Grenzwerts von 5 g für § 29a BtMG. Fehler bei der Gewichtsberechnung in Anklageschriften sind deshalb gezielt zu prüfen.

Bewährung und Strafbefehl in der Praxis

Dass § 29 BtMG ein Vergehen ist, hat unmittelbar praktische Konsequenzen:

Strafbefehl: Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren ohne Hauptverhandlung per Strafbefehl abschließen. Das ist für viele Mandanten — Beamte, Selbständige, Angestellte mit Reputation im Beruf — die entscheidende Option. Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden; wird er bestandskräftig, wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil. Bei § 29 Abs. 3 BtMG (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) scheidet der Strafbefehlsweg aus.

Bewährung: Nach § 56 StGB kann jede Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose vorliegt. Über zwei Jahre ist Bewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Ersttätern ohne einschlägige Vorstrafen und vertretbarer sozialer Situation ist Bewährung unterhalb dieser Grenze die Regel.

Einstellung: § 31a BtMG erlaubt der Staatsanwaltschaft, bei § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG das Verfahren einzustellen, wenn die Schuld gering ist, kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht und der Mandant die Drogen lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge besaß. § 31a ist gegenüber §§ 153, 153a StPO die speziellere Norm; diese bleiben anwendbar, wenn die geringe Menge leicht überschritten ist.

Absehen von Strafe: § 29 Abs. 5 BtMG gibt dem Gericht das Ermessen, von Strafe abzusehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge angebaut, hergestellt, eingeführt, erworben, sich verschafft oder besessen hat. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift — kein Anspruch, aber ein konkretes Ziel für die Verteidigung in geeigneten Fällen.

→ Zum Thema Einstellung und § 31a BtMG ausführlich: Verfahrenseinstellung bei Drogendelikten — § 31a BtMG und § 153a StPO

Die Kronzeugenregelung nach § 31 BtMG

§ 31 BtMG ist eines der schärfsten Verhandlungsinstrumente in Drogenverfahren — und eines der am häufigsten falsch verstandenen.

Das Gericht kann den Strafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB mildern oder von Strafe absehen, wenn der Mandant freiwillig Wissen über Täter oder Strukturen von Betäubungsmittelstraftaten offenbart, das über seinen eigenen Tatbeitrag hinausgeht. Zwei Varianten:

  • Aufklärungshilfe (retrospektiv): Wissen, das zur Aufklärung vergangener Taten Dritter beiträgt — mit dem Erfordernis eines Kausalzusammenhangs zwischen Offenbarung und Aufklärerfolg (BGH, 2 StR 485/23, 13. Februar 2024).
  • Präventionshilfe (prospektiv): Wissen über geplante Taten, die im Zusammenhang mit der eigenen Tat stehen.

Drei Punkte sind in der Beratung unverzichtbar:

Erstens: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Milderung. § 31 BtMG ist eine Ermessensnorm. Das Gericht entscheidet — ohne Bindung an Zusagen der Staatsanwaltschaft.

Zweitens: Die Offenbarung muss kausal zum Ermittlungserfolg beigetragen haben oder beitragen können. Misslingt die Kooperation, bleibt der Mandant möglicherweise voll strafbar — ohne die strategische Flexibilität, die eine zurückhaltende Einlassung noch gelassen hätte. Greift § 31 BtMG nicht, kann die Aufklärungshilfe dennoch als allgemeiner Strafmilderungsgrund nach § 46 StGB berücksichtigt werden; daneben kommt § 46b StGB in Betracht (BGH, 2 StR 485/23).

Drittens: Vor jeder Aussage muss sichergestellt sein, dass die eigenen Angaben nicht zur Grundlage einer erweiterten Anklage werden. Die Kooperationsentscheidung gehört in die Hand des Verteidigers — nicht in eine spontane Vernehmung.

Strafzumessung: Was das Gericht abwägt

Der Strafrahmen ist die äußere Grenze — was konkret verhängt wird, hängt von der Strafzumessung nach § 46 StGB ab.

Strafschärfend wirken typischerweise: hohe Wirkstoffmenge, Handeltreiben statt reinem Besitz, Gewerbsmäßigkeit, Abgabe an vulnerable Personen, Vorstrafen, fehlende Kooperation.

Strafmildernd wirken: geringe Menge, Eigenverbrauch als Hintergrund, vollständiges und frühes Geständnis, keine einschlägigen Vorstrafen, soziale Eingliederung, laufende Therapie, Suchtabhängigkeit (ggf. § 21 StGB), langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil (Art. 6 EMRK), Kooperation nach § 31 BtMG.

Das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) gilt auch hier: Was bereits Tatbestandsmerkmal ist — etwa das Gewinnstreben beim Handeltreiben — darf nicht zusätzlich strafschärfend verwertet werden (BGH, 3 StR 294/09). Und das Fehlen eines Milderungsgrunds (etwa: keine Eigenabhängigkeit) darf dem Mandanten nicht als erschwerend angelastet werden.

Aufenthaltsrechtliche Folgen nicht übersehen

Bei Mandanten ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann eine Verurteilung nach § 29 BtMG erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen haben: Ausweisung, Versagung der Niederlassungserlaubnis, Verlust des Schengen-Status. Strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Verteidigung müssen deshalb koordiniert werden. Eine isolierte strafrechtliche Einschätzung reicht in diesen Fällen nicht.

Rechtsprechungs- und Normennachweise

  • § 29 BtMG (Betäubungsmittelgesetz), gesetze-im-internet.de, Stand April 2026
  • § 31 BtMG, gesetze-im-internet.de
  • § 31a BtMG, gesetze-im-internet.de
  • §§ 12, 46, 46b, 49, 56 StGB
  • Konsumcannabisgesetz (KCanG), in Kraft ab 1. April 2024
  • BGH, 3 StR 315/10, 17. November 2011 — BGHSt 57, 60 (Grenzwertmethodik: Wirkstoffgewicht, nicht Bruttogewicht; Grenzwert Methamphetamin-Racemat: 10 g Base — nicht zu verwechseln mit dem 5-g-Grenzwert für (2S)-Methamphetamin/Crystal Meth)
  • BGH, 3 StR 294/09 (Doppelverwertungsverbot bei Handeltreiben)
  • BGH, 2 StR 68/19, 11. September 2019 (minder schwerer Fall bei geringer Grenzwertüberschreitung)
  • BGH, 2 StR 485/23, 13. Februar 2024 (§ 31 BtMG: Kausalzusammenhang Offenbarung/Erfolg; Aufklärungshilfe auch als allgemeiner Milderungsgrund nach § 46 StGB; daneben § 46b StGB)
  • BGH, 1 StR 106/24, 18. April 2024 (THC-Grenzwert 7,5 g nach KCanG)
  • BGH, 6 StR 73/24, 15. Mai 2024 (keine Addition Cannabis + BtMG-Mengen nach KCanG)
  • BGH, 6 StR 380/25, 4. Februar 2026 (StA-Revision wegen unzureichender Feststellungen zu § 31 BtMG)
  • OLG Frankfurt a.M., 1 Ss 364/15, 15. Januar 2016 (Gewerbsmäßigkeit bereits bei Ersttat mit Wiederholungsabsicht)

Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist die Strafe nach § 29 BtMG?

    § 29 Abs. 1 BtMG sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist der Grundtatbestand — er gilt für Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr und weitere Umgangsformen mit Betäubungsmitteln. Im besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.

  • Ist § 29 BtMG ein Verbrechen oder ein Vergehen?

    § 29 BtMG ist ein Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB — auch in der Variante des besonders schweren Falles nach § 29 Abs. 3 BtMG. Das ist verfahrensrechtlich bedeutsam: Strafbefehl ist möglich, Einstellung nach § 153a StPO ist möglich, und die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht. Verbrechen beginnt erst bei § 29a BtMG (nicht geringe Menge beim Handeltreiben).

  • Wann kommt Bewährung in Betracht?

    Nach § 56 StGB kann jede Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose besteht. Bei Ersttätern ohne einschlägige Vorstrafen ist Bewährung bis zu dieser Grenze die Regel, nicht die Ausnahme — vorausgesetzt, die Sozialprognose stimmt.

  • Was ist ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG?

    § 29 Abs. 3 BtMG sieht einen erhöhten Strafrahmen vor, wenn eines von zwei Regelbeispielen vorliegt: Gewerbsmäßigkeit (Nr. 1) oder Gesundheitsgefährdung mehrerer Personen (Nr. 2). Die Mindeststrafe beträgt dann ein Jahr. Bereits die erste Tat kann als gewerbsmäßig eingestuft werden, wenn der Täter die Absicht hatte, weitere gleichartige Taten zu begehen.

  • Gilt § 29 BtMG noch für Cannabis?

    Nein. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis aus dem BtMG herausgelöst und wird im Konsumcannabisgesetz (KCanG) separat geregelt. Für Kokain, Heroin, Amphetamin, MDMA und alle anderen klassischen Betäubungsmittel gilt § 29 BtMG unverändert.

  • Was bringt die Kronzeugenregelung nach § 31 BtMG?

    § 31 BtMG ermöglicht dem Gericht, den Strafrahmen zu mildern oder von Strafe abzusehen, wenn der Mandant freiwillig Wissen über Täter oder Strukturen offenbart, das über seinen eigenen Tatbeitrag hinausgeht. Voraussetzung ist ein Kausalzusammenhang zwischen der Offenbarung und einem Ermittlungserfolg (BGH, 2 StR 485/23, 13. Februar 2024). Misslingt die Kooperation, greift ggf. § 46b StGB als Auffangnorm.

  • Kann ich bei einer kleinen Menge ohne Strafe davonkommen?

    Ja, in zwei Varianten: § 29 Abs. 5 BtMG erlaubt dem Gericht, bei lediglich zum Eigenverbrauch bestimmter geringer Menge von Strafe abzusehen. Daneben kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG das Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

  • Ist ein Strafbefehl bei § 29 BtMG möglich?

    Ja. Da § 29 BtMG ein Vergehen ist, kann die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Strafbefehl beantragen. Das Verfahren endet dann ohne öffentliche Hauptverhandlung. Gegen einen Strafbefehl kann binnen zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Bei § 29 Abs. 3 BtMG (Mindeststrafe ein Jahr) ist Strafbefehl hingegen ausgeschlossen.

  • Was bedeutet 'geringe Menge' beim Besitz?

    Einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Wert gibt es nicht. Die Rechtsprechung orientiert sich an einer Menge für ein bis drei Konsumeinheiten. Entscheidend ist nicht das Bruttogewicht, sondern der Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Substanz.

  • Wann beginnt der besonders schwere Fall wegen Gewerbsmäßigkeit?

    Bereits bei der ersten Tat, wenn der Täter bei deren Begehung die Absicht hat, weitere gleichartige Taten zu begehen, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Nebenerwerb genügt. Das hat das OLG Frankfurt (1 Ss 364/15) ausdrücklich bestätigt.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Vier Jahre hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Am Ende stand Bewährung im Urteil. Rappaport hat die Akte zwei Tage lang auseinandergenommen und genau gefunden, wo die Menge nicht haltbar war.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich hatte schon drei Anwälte vorher. Rappaport ist der erste, bei dem ich das Gefühl hatte, er liest wirklich jedes Protokoll. Kein Geschwätz, nur Arbeit an der Akte.“

Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport in seiner Kanzlei in Freiburg

Rechtsanwalt Rappaport

Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer an Strafverteidiger, die umfangreiche praktische Erfahrung aus einer hohen Zahl persönlich bearbeiteter Fälle vorweisen und ihr vertieftes theoretisches Wissen in mehreren Prüfungen belegen. Eine jährliche Fortbildungspflicht sichert, dass diese Kenntnisse aktuell bleiben. So ist der Fachanwaltstitel ein unabhängig geprüfter Beleg für gesicherte Fachkunde.

Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Referendariat am Landgericht Freiburg / ausschließlich im Strafrecht tätig / Verteidigung in Freiburg, Offenburg und Lörrach

„Drogenstrafverfahren sind Handwerk. Grenzwerte, Wirkstoffgutachten, Zustellnachweise, Chatprotokolle, Durchsuchungsbeschlüsse — jede dieser Fragen kann ein Verfahren kippen, wenn man sie genau prüft. Genau das mache ich.

Ich nehme jeden Mandanten so, wie er zu mir kommt. Kein Urteil, keine Belehrung, keine Moralpredigt. Dafür eine klare Einschätzung: Wo steht die Akte? Wo sind die Schwachstellen? Was ist realistisch, was nicht?

Mein Job ist nicht, Ihnen zuzusprechen. Mein Job ist, die mildeste Lösung rauszuholen, die die Aktenlage hergibt. Das geht nur mit Arbeit — an der Akte, an den Anträgen, an der Strategie."

rappaport@rappaport-verteidigung.de

Das erste Gespräch

Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

Erfolge

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Die Durchsuchung war um sechs morgens. Um neun hatte ich ihn am Telefon. Er hat mir in fünf Minuten erklärt, was ich sagen darf und was nicht. Das hat am Ende den Unterschied gemacht.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er kennt die Abläufe. Er weiß, wie Staatsanwälte Handeltreiben konstruieren, welche Indizien sie wirklich halten können und welche nur draufgeklebt sind. Das merkt man in jedem Satz.“

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Was treibt mich an, Menschen zu verteidigen, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen werden?

„Drogenstrafrecht ist das Handwerk, das mich am meisten fordert. Jede Akte ist ein Puzzle aus Grenzwerten, Gutachten, Chatmitschnitten und formalen Fehlern der Ermittler. Wenn ich eine Anklage wegen § 30a BtMG — fünf Jahre Mindeststrafe — auf eine Bewährungsstrafe reduziere, dann weil wir zusammen die Schwachstellen gefunden haben. Das ist es, was mich antreibt."

Ihre ersten Schritte

  1. Schweigen Sie.

    Keine Aussage bei der Polizei, keine Erklärung, keine Entschuldigung. Jedes Wort wird gegen Sie verwendet.

  2. Sie erteilen Vollmacht.

    Wir übernehmen das Verfahren und fordern die Polizei auf, die Ermittlungsakten zu übergeben. Ab jetzt reagieren Sie nicht mehr nur – wir gestalten: Wir prüfen jeden Ermittlungsschritt, setzen eigene Anträge und biegen das Verfahren von Anfang an zu Ihren Gunsten.

  3. Wir nehmen die Akte auseinander.

    Schwachstellen finden, Anträge stellen, Verhandlungsposition aufbauen – bis zur mildesten Lösung, die die Akte hergibt.

  4. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

    Schon am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen.

    0761 458 754 80

Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Wann erreichen wir Sie am besten?

Sie können mehrere Zeiträume wählen.

Rechtsanwalt Rappaport am Schreibtisch bei der Arbeit am Schriftsatz

Beharrlich.

Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er hat keine leeren Versprechungen gemacht. Beim ersten Gespräch hat er gesagt: bis zu zwei Jahre sind realistisch, wenn wir hart arbeiten. Am Ende waren es 18 Monate Bewährung.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich war drei Wochen in U-Haft. Er hat Haftprüfung und Haftbeschwerde parallel laufen lassen. Am Ende hat der Richter mich rausgelassen — gegen eine Kaution, die wir stemmen konnten.“

Strafverteidiger Florian Rappaport im Mandantengespräch am Besprechungstisch in Freiburg

Sie sind nicht allein.

Ab dem ersten Gespräch denke und handle ich für Sie – Sie müssen das nicht allein tragen.

Wie bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Leistungen?

„Herr Rappaport erscheint sehr ruhig und bedacht. Erfasst jedes Detail und sorgt im entscheidenden Moment für eine erfolgreiche Überraschung. So ist es mir in meinem eigentlich aussichtslosen Fall ergangen. Viele herzlichen Dank für diesen tollen Erfolg Absolut empfehlenswert für jeden.“
E. U.
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„Ich kann Herr Rappaport uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich durch einen sehr unangenehmen und belastenden Prozess begleitet und mir von Anfang an das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Er war jederzeit erreichbar, nahm sich viel Zeit, um mir zuzuhören, und hat sich mit großer Sorgfalt und Professionalität um meinen Fall gekümmert. Seine ruhige, zuversichtliche Art hat mir in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements und seiner Kompetenz konnte ich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“
S. R.
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„Herr Rappaport hat alles zum guten gewendet. Sehr kompetent. Bei Fragen kann man sich immer melden.100% Weiterempfehlung. Vielen vielen Dank nochmal.“
S. A.
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„Ich möchte die Kanzlei und Herrn Rappaport als Strafverteidiger wärmstens empfehlen. Herr Rappaport ist ein wahrer Mann vom Fach und hat meine Verteidigung äußerst erfolgreich geführt (das Verfahren wurde eingestellt). Er ist freundlich, ehrlich, sehr akkurat und hört einem zu. Ich bin mit dem Ergebnis und seiner Arbeit voll und ganz zufrieden.“
D. S.
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„Herr Rappaport ist wunderbar. Immer erreichbar, sehr freundlich und nicht verklemmt wie manch andere Rechtsanwälte. Hat das Maximum herausgeholt, sodass ich mehr als zufrieden sein kann. Jederzeit zu empfehlen.“
M. K.
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„Ich war am Anfang sehr verzweifelt und wusste nicht weiter. Bis ich auf die Kanzlei gestoßen bin. Nicht nur habe ich mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt, sondern standen meiner Fragen zu jeder Tageszeit zur Verfügung. Ich finde sie gehen sehr menschlich und Verständnisvoll mit einem um. Was ich auch sehr hervorheben möchte, ist das sie sehr professionell und mit viel engagement an den Fall heran gehen. Dadurch hatte ich keine schlaflose nächte mehr. Der Fall fiel mit einem Freispruch aus. Ich kann die beiden auf jedenfall weiter empfehlen!“
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„Ich war sehr zufrieden mit der Dienstleistung von Herrn Rappaport. Dank seinem sicheren und ruhigen Auftreten schenkte er mir rasch Vertrauen und Zuversicht. Dabei hatte er jederzeit ein offenes Ohr für mich. Er war ehrlich und offen und konnte meine Fragen jederzeit beantworten. Herr Rappaport ist ein sehr kompetenter, zuverlässiger Anwalt und hielt mich immer auf dem neusten Stand. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben bei ihm und kann Herrn Rappaport nur weiter empfehlen.“
A. M.
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Presse: RAPPAPORT · Verteidigung in den Medien

Kanzleihund Lara, Golden Retriever bei Strafverteidiger Florian Rappaport in Freiburg

Mandanten-Begleithündin Lara

Um Ihren Besuch in unserer Kanzlei so angenehm wie möglich zu gestalten, begrüßt Sie auf Wunsch unsere Golden Retriever-Hündin Lara. Sie begleitet Beratungsgespräche, lässt sich streicheln oder liegt einfach still dabei. Ihre Gelassenheit hilft vielen Mandanten, zur Ruhe zu kommen und sich besser zu konzentrieren.

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Wir stellen unsere Tätigkeitsschwerpunkte vor.

Weitere Videos finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten.

Und in unserem Ratgeber Strafrecht geben wir online Antworten auf einige häufige Fragen aus unserem Alltag als Strafverteidiger.

Überblick

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema

Cannabis seit 01.04.2024 — was ist erlaubt, was strafbar?

  • Darf ich in meiner Wohnung 50 Gramm Cannabis haben, ohne strafbar zu sein?

    Ja. § 3 Abs. 2 KCanG erlaubt Erwachsenen am Wohnsitz bis zu 50 Gramm Cannabis sowie gleichzeitig bis zu drei lebende Pflanzen. Wer diese Grenzen überschreitet, ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG strafbar — auch ohne Handelsabsicht. In der Öffentlichkeit gilt die niedrigere Grenze von 25 Gramm.

    → Vertieft im Beitrag: Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, erste BGH-Rechtsprechung

  • Was passiert, wenn ich auf der Straße mit 30 Gramm erwischt werde?

    30 Gramm in der Öffentlichkeit überschreiten die erlaubten 25 Gramm um 5 Gramm. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei kleiner Überschreitung, Ersttätern und glaubhafter Eigenkonsumsituation ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO realistisch.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

  • Kann ich meinem Freund einen Joint geben, ohne mich strafbar zu machen?

    Nein. Die Weitergabe von Cannabis an Dritte ist nach § 34 Abs. 1 KCanG strafbar — unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. Die KCanG-Freigrenzen betreffen ausschließlich den eigenen Besitz und Konsum. Wer einem Freund Cannabis überlässt, begeht eine Straftat, auch wenn beide volljährig sind und kein Entgelt vereinbart wurde.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

Zum ausführlichen Beitrag →

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis

  • Was ist die „nicht geringe Menge" bei Cannabis?

    Der BGH hat mit Beschluss vom 18.04.2024 (1 StR 106/24) den Grenzwert für die nicht geringe Menge auf 7,5 g reinen THC-Wirkstoff festgesetzt — dieselbe Grenze wie früher unter dem BtMG. Bei einem typischen Marihuana-THC-Gehalt von 15–20 % entspricht das ca. 40–50 g Gesamtgewicht. Wer diesen Wert überschreitet, kann in den besonders schweren Fall des § 34 Abs. 3 KCanG fallen (3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe).

    → Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, Freimengen-Abzug, Mischfall-Doktrin, Einstellung

  • Werden die legalen Freigrenzen (25 g / 50 g) beim THC-Grenzwert abgezogen?

    Ja — nach dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.04.2025 (1 ORs 3 SRs 55/24). Bevor geprüft wird, ob der THC-Gehalt die Grenze von 7,5 g überschreitet, ist die gesetzlich erlaubte Besitzmenge herauszurechnen. Das OLG hob eine Verurteilung auf, weil die Vorinstanz diesen Abzug unterlassen hatte. Für viele Mandanten mit knapp über den Grenzen liegenden Mengen kann das den Unterschied zwischen Grundtatbestand und besonders schwerem Fall ausmachen.

    → Vertieft im Beitrag: OLG Zweibrücken, Freimengen-Abzug, Bewährungsgrenze

  • Ich wurde mit 500 g erwischt, aber ein Teil davon war für mich selbst. Werde ich doppelt bestraft?

    Nein. Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat am 03.02.2025 (GSSt 1/24) entschieden: Wer Cannabis teils handelt, teils für den Eigenkonsum besitzt, wird nur wegen des Handelsdelikts verurteilt — nicht zusätzlich wegen Besitzes der Eigenkonsummenge, sofern diese die straffreien Grenzen des § 34 Abs. 1 KCanG nicht überschreitet. Ein doppelter Strafvorwurf ist unzulässig.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/24, Mischfall-Doktrin, Strafzumessung

Zum ausführlichen Beitrag →

Cannabis am Steuer: OWi oder Straftat?

  • Ab welchem THC-Wert droht eine Ordnungswidrigkeit?

    Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a Abs. 1a StVG: Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

    → Vertieft im Beitrag: Bußgeldstaffel, Fahranfänger, Mischkonsum § 24a Abs. 2a StVG

  • Wann wird aus der OWi eine Straftat nach § 316 StGB?

    Erst wenn zum THC-Nachweis konkrete Ausfallerscheinungen hinzukommen — Schlangenlinienfahren, Koordinationsstörungen, stark verlangsamte Reaktion. Der BGH hat im Beschluss vom 02.08.2022 (4 StR 231/22) klargestellt: Ein THC-Wert allein genügt nicht für eine Verurteilung nach § 316 StGB. Das Polizeiprotokoll ist daher das Schlüsseldokument der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: § 316 StGB, Fahrerlaubnis § 69 StGB, MPU nach KCanG

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Anbauvereinigungen und Eigenanbau

  • Wie viele Pflanzen darf ich legal zu Hause anbauen?

    Drei — aber ausschließlich gleichzeitig lebende Pflanzen (§ 9 Abs. 1 KCanG). Eine abgeerntete, getrocknete Pflanze zählt nicht mehr als Pflanze, fällt aber unter die allgemeinen Besitzgrenzen. Wer vier lebende Pflanzen hält, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG strafbar — auch wenn die vierte noch im Keimlingsstadium ist.

    → Vertieft im Beitrag: Eigenanbau, Sicherungspflicht, Anbauvereinigungen

  • Wie viel Cannabis bekomme ich im Club pro Monat?

    Mitglieder ab 21 Jahren: maximal 25 g pro Tag, 50 g pro Monat. Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren: 25 g pro Tag, aber nur 30 g pro Monat, und der THC-Gehalt darf 10 % nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Wer mehr entnimmt, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG strafbar.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen, Bayern-Sonderrecht, Straftatbestände

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Altfall-Amnestie: alte Cannabis-Verurteilungen löschen

  • Wird meine alte Cannabis-Verurteilung automatisch gelöscht?

    Der Straferlass nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 1 EGStGB tritt kraft Gesetzes ein — d.h. ohne Antrag —, wenn die Strafe noch nicht vollstreckt ist und die Tat nach dem KCanG vollständig straflos ist. Die Eintragung im Bundeszentralregister fällt aber nicht automatisch weg; dafür braucht es einen gesonderten Tilgungsantrag nach § 40 KCanG. Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass, Gesamtstrafen, BZR-Tilgung, Mischfälle

  • Was passiert mit meiner Gesamtstrafe, wenn nur eine Einzelstrafe wegen Cannabis war?

    Die Gesamtstrafe muss vom erstinstanzlichen Tatgericht neu festgesetzt werden (Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB). Das passiert nicht automatisch — Sie müssen einen Antrag beim Gericht stellen, das das Urteil in erster Instanz gesprochen hat. Die neue Gesamtstrafe fällt geringer aus, weil die Cannabis-Einzelstrafe wegfällt. Mehrere OLG-Entscheidungen (Stuttgart 4 Ws 167/24; Koblenz 6 Ws 547/24) haben die Zuständigkeit des Erstgerichts bestätigt.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass durchsetzen, Gesamtstrafe, BZR-Tilgungsantrag

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§ 29 BtMG — Strafrahmen bei Kokain, Heroin, MDMA

  • Wie hoch ist die Strafe nach § 29 BtMG?

    § 29 Abs. 1 BtMG sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist der Grundtatbestand — er gilt für Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr und weitere Umgangsformen mit Betäubungsmitteln (Kokain, Heroin, MDMA, Amphetamin usw.). Im besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.

    → Vertieft im Beitrag: Regelbeispiele, Bewährung, Strafbefehl, Kronzeugenregelung § 31 BtMG

  • Kann ich bei einer kleinen Menge ohne Strafe davonkommen?

    Ja, in zwei Varianten: § 29 Abs. 5 BtMG erlaubt dem Gericht, bei lediglich zum Eigenverbrauch bestimmter geringer Menge von Strafe abzusehen. Daneben kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG das Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Ein Strafbefehl — ohne öffentliche Hauptverhandlung — ist ebenfalls möglich, weil § 29 BtMG ein Vergehen ist.

    → Vertieft im Beitrag: § 29 Abs. 5 BtMG, § 31a BtMG, Strafbefehl

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„Nicht geringe Menge" — BGH-Grenzwerte

  • Was bedeutet „nicht geringe Menge" rechtlich?

    Ab der nicht geringen Menge liegt ein Verbrechen nach § 29a BtMG vor — Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Das Gericht kann den Strafrahmen nur noch über den minder schweren Fall (§ 29a Abs. 2 BtMG) auf drei Monate bis fünf Jahre absenken. Die Grenzwerte werden ausschließlich am Wirkstoffgehalt gemessen, nicht am Bruttogewicht.

    → Vertieft im Beitrag: BGH-Grenzwerte nach Substanz, Laborangriff, minder schwerer Fall

  • Was passiert, wenn das Labor die Reinheit falsch bestimmt hat?

    Ein fehlerhaftes Gutachten kann mit einem Gegenantrag auf Sachverständigenbegutachtung angegriffen werden. Der Angeklagte hat ein Recht auf eigene Expertise. Liegt der korrekte Wirkstoffgehalt unterhalb des Grenzwerts, fällt die Qualifikation weg — das ist der Unterschied zwischen einem Verbrechen mit Mindeststrafe und einem Vergehen mit Geldstrafe als möglichem Ausgang.

    → Vertieft im Beitrag: Heroin 1,5 g, Kokain 5 g, MDMA 30 g, Crystal-Varianten

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§ 31a BtMG — Einstellung bei Eigenkonsum

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Einstellung nach § 31a BtMG?

    Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn vier Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es geht um ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG (kein Handeltreiben), die Schuld des Täters wäre gering, es besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, und die Betäubungsmittel waren lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge bestimmt. Seit April 2024 gilt für Cannabis ausschließlich § 35a KCanG.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen nach Bundesland, Fahrerlaubnisrisiko, BVerfG 09.03.1994

  • Bin ich vorbestraft, wenn das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt wird?

    Nein. Eine Einstellung nach § 31a BtMG ist kein Urteil. Es gibt keine Eintragung im Bundeszentralregister, das Führungszeugnis bleibt sauber. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Einstellung nach § 153a StPO, die eine Auflage (Geldbuße, Therapie) voraussetzt.

    → Vertieft im Beitrag: § 153, § 153a StPO, Jugendliche nach § 45 JGG

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Handeltreiben oder nur Besitz?

  • Ich hatte die Drogen nur für mich. Warum wird mir Handel vorgeworfen?

    Das Gesetz kennt keine automatische Eigenbedarfsgrenze. Indizien wie Portionierung in Tütchen, eine Feinwaage oder Chats mit Preisnennung können auf Handelsabsicht hindeuten — auch wenn Sie erklären, die Drogen seien ausschließlich für den Eigenkonsum gewesen. Eine Eigenkonsum-Einlassung ist möglich, muss aber überzeugend, widerspruchsfrei und durch fehlende Handelsindizien gestützt sein.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/05, Feinwaage, Chats, Bunkerhalter

  • Können meine WhatsApp- oder Telegram-Chats gegen mich verwendet werden?

    Ja. Chats auf einem sichergestellten Gerät werden nach § 94 StPO beschlagnahmt und ausgewertet. Nach dem BGH (GSSt 1/05) kann vollendetes Handeltreiben bereits vorliegen, wenn Chats ernsthafte Verhandlungen über konkrete Umsatzgeschäfte belegen — auch ohne Drogenfund. Mehrdeutige Formulierungen und fehlende Kontextnachrichten sind Angriffspunkte der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: EncroChat, Kryptowährung, Strafrahmen nach Menge

  • Ich habe nur für einen Freund Drogen aufbewahrt. Bin ich Mittäter?

    Nicht automatisch. Wer fremde Drogen aufbewahrt, ohne am Umsatz beteiligt zu sein und ohne eigenen Gewinn zu erzielen, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGH 3 StR 324/10) in der Regel nur Gehilfe — nicht Mittäter. Entscheidend ist Ihr Einfluss auf das Gesamtgeschäft und Ihr eigenes Interesse am Taterfolg.

    → Vertieft im Beitrag: Gehilfe, Bunkerhalter, Kurier — Abgrenzung und Strafrahmen

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§ 30a BtMG — Bewaffnetes Handeltreiben, Bande

  • Gilt § 30a auch für ein normales Küchenmesser?

    Ja, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Das Küchenmesser muss objektiv zur Verletzung von Personen geeignet sein (das ist bei jedem Messer der Fall) und subjektiv dazu bestimmt gewesen sein. Die subjektive Zweckbestimmung ist die entscheidende Verteidigungslinie. Ein Küchenmesser in seiner offensichtlichen Funktion als Kochgerät ist ein starkes Gegenargument — das Tatgericht muss positiv feststellen, warum das Messer zur Verletzung bestimmt war.

    → Vertieft im Beitrag: Mitsichführen, Schreckschusspistole, räumliche Nähe

  • Bekomme ich Bewährung bei § 30a BtMG?

    Im Regelstrafrahmen (Mindeststrafe fünf Jahre) ist Bewährung nach § 56 StGB ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: der minder schwere Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Dort ist Bewährung rechnerisch möglich, in der Praxis aber an strenge Voraussetzungen geknüpft — schwere Suchtmittelabhängigkeit, unterste Bandenstellung, volles Geständnis, geringe Mengen.

    → Vertieft im Beitrag: Minder schwerer Fall, Bande (mind. 3 Personen), Mittäterschaftszurechnung

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Darknet-Bestellung und Zollfund

  • Bin ich als Adressat des Pakets automatisch der Täter?

    Nein. Die Paketadresse allein ist ein schwaches Beweismittel. Gerichte verlangen weitere Indizien: Wallet-Spur zur Bezahlung, IP-Adresse beim Login auf dem Darknet-Marktplatz, Chatprotokolle, Fingerabdrücke auf der Verpackung. Ohne solche zusätzlichen Beweise ist die Zuordnung der Bestellung zum Adressaten angreifbar.

    → Vertieft im Beitrag: Zollbefugnisse § 5 ZollVG, kontrollierte Zustellung, EncroChat-Verwertbarkeit

  • Was bedeutet „kontrollierte Zustellung"?

    Behörden lassen das abgefangene Paket — manchmal mit einem Dummy-Inhalt — regulär zustellen und observieren dabei Briefkasten und Empfänger. Wer das Paket persönlich entgegennimmt, läuft unmittelbar in den Zugriff und steht in einer deutlich schlechteren Beweisposition als jemand, der es nur im Briefkasten vorfindet.

    → Vertieft im Beitrag: Bitcoin-Rückverfolgung, Schweigerecht, MPU-Risiko

  • Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter bekomme?

    Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zum polizeilichen Vernehmungstermin zu erscheinen, und haben das Recht zu schweigen. Zuerst Anwalt, dann — wenn überhaupt — eine Äußerung. Jede Aussage vor anwaltlicher Beratung schadet fast immer.

    → Vertieft im Beitrag: Schweigerecht, Durchsuchungsbeschluss, Geräteverschlüsselung

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Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

  • Wer kann einen Antrag nach § 35 BtMG stellen?

    Jeder Verurteilte, dessen Freiheitsstrafe oder Strafrest zwei Jahre nicht übersteigt, der zum Tatzeitpunkt betäubungsmittelabhängig war und dessen Tat auf diese Abhängigkeit zurückzuführen ist. Die Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges. Auch aus der Haft heraus ist der Antrag möglich, sobald der Strafrest unter zwei Jahre sinkt.

    → Vertieft im Beitrag: Voraussetzungen, Kausalität, Therapieplatz, Kostenträger

  • Was passiert, wenn ich die Therapie abbreche?

    Die Zurückstellung wird widerrufen. Die Staatsanwaltschaft erlässt in der Regel sofort einen Haftbefehl. Eine sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die bis dahin in Therapie verbrachte Zeit kann nach § 36 BtMG anteilig auf die Strafe angerechnet werden. Ein früherer Abbruch ist kein absolutes Hindernis für einen erneuten Antrag.

    → Vertieft im Beitrag: Widerruf, Anrechnung § 36 BtMG, Unterschied zu § 64 StGB

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Fahrerlaubnis und MPU nach einem Drogenverfahren

  • Verliere ich bei jeder Drogenverurteilung den Führerschein?

    Nein. § 69 StGB greift nur, wenn die Tat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde oder Rückschlüsse auf die charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer erlaubt. Reiner Drogenbesitz ohne Fahrbezug löst das strafrechtliche Regelbeispiel nicht aus. Kein Entzug durch das Strafgericht bedeutet aber nicht, dass die Sache erledigt ist — die Fahrerlaubnisbehörde handelt danach eigenständig.

    → Vertieft im Beitrag: § 69 StGB, Sperrfrist § 69a, verwaltungsrechtlicher Entzug

  • Muss ich zur MPU — und was ändert sich durch das KCanG?

    Seit dem 01.04.2024 gilt nach § 13a FeV: Eine MPU-Anordnung ist bei Cannabis nur noch zulässig bei Verdacht auf Cannabisabhängigkeit oder Cannabismissbrauch. Gelegentlicher Konsum allein rechtfertigt keine MPU mehr. Das OVG NRW hat entschieden (16 B 1058/24), dass neben einem einmaligen THC-Verstoß konkrete Zusatztatsachen erforderlich sind. Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Heroin) sind typischerweise 12 Monate Abstinenznachweis erforderlich.

    → Vertieft im Beitrag: MPU-Kosten, Abstinenznachweis, Sperrfrist-Anrechnung

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Untersuchungshaft bei Drogenverdacht

  • Wann darf bei einem Drogenverdacht Untersuchungshaft angeordnet werden?

    Untersuchungshaft setzt nach § 112 Abs. 1 StPO drei Voraussetzungen voraus: dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Haft unzulässig — unabhängig davon, wie schwer das vorgeworfene Delikt ist. Die „Schwere der Tat“ allein (§ 112 Abs. 3 StPO) trägt einen Haftbefehl bei BtMG-Delikten nicht, weil diese im dortigen Katalog nicht stehen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftgründe, § 112a-Katalog, Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • Was kann der Verteidiger sofort gegen den Haftbefehl tun?

    Zunächst Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO) und den Haftbefehl vollständig prüfen. Dann gibt es zwei Wege: Haftbeschwerde nach § 304 StPO oder Haftprüfungsantrag nach § 117 StPO. Parallel wird ein Haftverschonungsangebot nach § 116 StPO ausgearbeitet — Passabgabe, Meldeauflage, Kaution, Wohnsitzauflage. Über allem steht das Beschleunigungsgebot: vermeidbare Verzögerungen können die Haft unverhältnismäßig machen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftbeschwerde, Haftverschonung § 116 StPO, Beschleunigungsgebot

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Vertiefte Informationen

Wissensdatenbank Drogenstrafrecht (BtMG · KCanG)

Vertiefte Darstellungen zu den wichtigsten Teilbereichen des Drogenstrafrechts — von den KCanG-Freigrenzen über Einstellung bei Eigenkonsum bis zu Darknet-Bestellungen, Fahrerlaubnisentzug und Untersuchungshaft.

Was ist seit 1. April 2024 erlaubt — und was weiter strafbar? (KCanG-Überblick)

Was das KCanG seit 1. April 2024 erlaubt und was strafbar bleibt — Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten und aktuelle BGH-Rechtsprechung im Überblick.

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis — § 34 KCanG in der Praxis

Strafrahmen und Strafmaß bei Cannabis-Besitz über den Freigrenzen — nicht geringe Menge, 7,5-g-THC-Grenzwert, Einstellung und Bewährung nach KCanG.

Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml — OWi oder Straftat?

THC-Grenzwert 3,5 ng/ml, § 24a StVG OWi und § 316 StGB, Fahrerlaubnisentzug und MPU nach KCanG.

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Privater Eigenanbau und Anbauvereinigungen nach KCanG — erlaubte Mengen, Straftatbestände bei Überschreitung, Ländersonderrecht Bayern.

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§ 30a BtMG — Bewaffnetes Handeltreiben, Bandenmitgliedschaft, Fünf-Jahres-Mindeststrafe, Messer-Falle, minder schwerer Fall

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Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) — Voraussetzungen, Verfahren und Fallen

Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG — Voraussetzungen, Verfahren und typische Fallstricke

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Führerscheinentzug nach § 69 StGB, verwaltungsrechtlicher Entzug, MPU-Vorbereitung und Verteidigungsstrategie bei Drogenverfahren

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Untersuchungshaft bei BtMG-Verdacht — Voraussetzungen, Haftgründe, Haftverschonung, erste 24 Stunden

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