Zum Inhalt springen RAPPAPORT · Kanzlei für Strafverteidigung
Strafverteidigung in Freiburg – Kanzlei Florian Rappaport Rechtsanwalt Florian Rappaport, Strafverteidiger in Freiburg

Drogenstrafrecht · BtMG & KCanG

Eine Anklage nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Konsumcannabisgesetz wiegt schwer — die Strafen sind hart. Ich arbeite die Akte auseinander und reize jeden juristischen Spielraum aus. Mein Ziel ist die mildeste Lösung, die die Aktenlage hergibt — von der Einstellung bis zur Therapie statt Strafe.

Gut verteidigt.

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Das Strafgericht und die Fahrerlaubnisbehörde handeln unabhängig. Wer nur an einer Front kämpft, verliert an der anderen.

Zwei Verfahren, eine Fahrerlaubnis

Wer in ein Drogenverfahren gerät und einen Führerschein hat, kämpft auf zwei Fronten gleichzeitig: vor dem Strafgericht und vor der Fahrerlaubnisbehörde. Beide handeln nach eigenen Regeln, nach eigenen Fristen — und beide können am Ende dazu beitragen, dass jemand jahrelang nicht fahren darf.

Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB als Maßregel der Besserung und Sicherung. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft daneben und danach nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung. Kein Entzug durch das Strafgericht bedeutet nicht, dass die Sache erledigt ist. Viele Mandanten lernen das auf die harte Tour — wenn Monate nach einer Einstellung des Strafverfahrens der Anhörungsbogen der Behörde im Briefkasten liegt.

Diese Seite erklärt, wann der Führerscheientzug im Strafverfahren droht, wie die Verwaltungsbehörde danach vorgeht, was sich durch das Cannabisgesetz (KCanG) geändert hat, wie die MPU abläuft — und wie Strafverteidigung und Verwaltungsrecht koordiniert werden müssen.

Strafrechtlicher Entzug: § 69 und § 69a StGB

Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist keine Strafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 61 Nr. 5 StGB) — der Richter hat bei festgestellter Ungeeignetheit kein Ermessen, er muss entziehen.

Regelbeispiele nach § 69 Abs. 2 StGB: Das Gesetz benennt Delikte, bei denen Ungeeignetheit vermutet wird. Für Drogenverfahren relevant sind vor allem:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) — erfasst auch drogenbedingte Fahrunsicherheit
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) — bei Drogen-Mischkonsum und Unfällen

Bei reinen BtMG-Delikten ohne Fahrbezug — also beim bloßen Besitz oder Handel ohne Fahrzeugnutzung — sind diese Regelbeispiele nicht einschlägig. Eine Entziehung kommt dann nur über § 69 Abs. 1 StGB in Betracht, wenn das Gericht individuelle Tatsachen zur charakterlichen Fahrungeeignetheit feststellt. Das gelingt bei reinem Besitz selten.

§ 69a StGB — Sperrfrist: Gleichzeitig mit dem Entzug bestimmt das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung. Der Regelfall: 6 Monate bis 5 Jahre. Wurde in den letzten 3 Jahren bereits eine Sperre verhängt, beträgt das Mindestmaß 1 Jahr. In Ausnahmefällen, wenn erwartet wird, dass auch die Höchstfrist nicht ausreicht, kann die Sperre lebenslang sein. Die Zeit der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO wird auf die Sperrfrist angerechnet (§ 69a Abs. 5 StGB) — aber nur soweit sie nach Urteilsverkündung bis zur Rechtskraft verstrichen ist; das verbleibende Mindestmaß beträgt 3 Monate (§ 69a Abs. 4 StGB).

Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO): Bereits im Ermittlungsverfahren kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe bestehen, dass später nach § 69 StGB entzogen werden wird. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung ist das wichtigste Instrument, um die Fahrerlaubnis während des laufenden Verfahrens zu erhalten.

Verwaltungsrechtlicher Entzug: Behörde handelt eigenständig

Neben dem Strafgericht gibt es die Fahrerlaubnisbehörde — und sie ist rechtlich nicht an das Strafurteil gebunden.

§ 3 Abs. 3 StVG — Sperrwirkung während des Strafverfahrens: Solange das Strafverfahren läuft und § 69 StGB in Betracht kommt, darf die Behörde denselben Sachverhalt nicht für ein eigenes Entziehungsverfahren nutzen. Sie muss warten. Sobald das Strafverfahren abgeschlossen ist — ob durch Urteil, Einstellung oder Freispruch —, ist die Behörde frei.

§ 14 Abs. 1 FeV (Kann-Vorschrift): Die Behörde kann ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn Tatsachen begründete Zweifel an der Fahreignung wecken — etwa bei nachgewiesenem Konsum von Betäubungsmitteln oder Hinweisen auf Abhängigkeit.

§ 14 Abs. 2 FeV (Muss-Vorschrift): Ein medizinisch-psychologisches Gutachten muss angeordnet werden, wenn die Fahrerlaubnis bereits aus einem eignungsrelevanten Grund entzogen war (Nr. 1), wenn zu klären ist, ob noch Abhängigkeit oder Konsum ohne Abhängigkeit vorliegt (Nr. 2), oder wenn wiederholte Verstöße gegen § 24a StVG vorlagen (Nr. 3).

§ 11 Abs. 8 FeV: Wer das angeordnete Gutachten nicht beibringt, zieht den Kürzeren: Die Behörde darf auf die Nichteignung schließen und entzieht die Fahrerlaubnis oder versagt die Neuerteilung.

Anlage 4 FeV — harte Drogen: Bei Kokain, Heroin, Amphetaminen und vergleichbaren Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG gilt Nr. 9.1 Anlage 4 FeV: Einnahme genügt für die Feststellung der Nichteignung. Es gibt keine bedingte Eignung. Abstinenz und erfolgreiche MPU sind für die Neuerteilung zwingend.

Cannabis-Sonderweg nach dem KCanG

Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 hat sich die verwaltungsrechtliche Lage bei Cannabis grundlegend verändert. Anlage 4 FeV wurde überarbeitet: Die frühere Kategorie, nach der regelmäßiger Cannabiskonsum automatisch zur Versagung der Fahreignung führte, entfällt. Entscheidend ist jetzt:

  • Cannabis-Missbrauch (Nr. 9.2.1): Wer Konsum und Fahren nicht sicher trennen kann, ist nicht geeignet.
  • Cannabis-Abhängigkeit (Nr. 9.2.3): Führt ebenfalls zur Nichteignung.
  • Gelegentlicher Konsum allein: Begründet keine Nichteignung mehr, wenn Missbrauch und Abhängigkeit ausgeschlossen sind.

Das OVG NRW hat in einem Beschluss vom 7. April 2025 (16 B 1058/24) entschieden, dass für eine MPU-Anordnung nach § 13a FeV neben einem einmaligen THC-Verstoß konkrete Zusatztatsachen erforderlich sind. Ein isolierter Verstoß gegen § 24a StVG genügt allein nicht, um eine Eignungsbegutachtung anzuordnen. Die Konsequenz: Fahrerlaubnisbehörden müssen prüfen, ob neben dem Verstoß weitere Anhaltspunkte für Missbrauch oder Abhängigkeit vorliegen, bevor sie tätig werden.

OWi-Bereich: Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Unterhalb dieses Werts ist eine Ordnungswidrigkeit allein wegen des THC-Werts nicht mehr zu begründen. Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren unterliegen nach § 24c StVG einem absoluten Konsum- und Wirkungsverbot — ohne numerischen Grenzwert.

MPU-Ablauf und Haaranalyse

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist eine Begutachtung bei einer amtlich anerkannten Stelle — TÜV, DEKRA oder GTÜ. Sie dauert typischerweise 3 bis 4 Stunden und gliedert sich in drei Teile:

  1. Medizinische Untersuchung: Körperlicher Befund, Blut- und ggf. Urinwerte, Beurteilung aktueller Drogenfreiheit.
  2. Leistungstest: Reaktionsvermögen, Konzentration, Verarbeitungsgeschwindigkeit — neuropsychologische Basisleistungen.
  3. Psychologisches Gespräch: Konsumgeschichte, Einsicht, Veränderungsmotivation, Zukunftsperspektive.

Abstinenznachweis — Haaranalyse: Die Haaranalyse nach CTU-Kriterien (Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie) erfasst mit 6 cm Haarlänge rund 6 Monate zurück — der Richtwert 1 cm entspricht ca. 1 Monat Wachstum. Wer kurze Haare hat, kann nur ein kürzeres Zeitfenster belegen. Mandanten sollten frühzeitig auf diesen Zusammenhang hingewiesen werden.

Bei Cannabis verlangen die Begutachtungsstellen typischerweise 6 Monate Abstinenz, bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Heroin) in der Regel 12 Monate. Ergänzend werden unangekündigte Urinscreenings über mindestens 8 bis 12 Wochen erwartet.

Die MPU ist nicht anonym — Ergebnisse gehen an die Fahrerlaubnisbehörde. Wer eine MPU beginnt und abbricht, hat das Ergebnis trotzdem nicht beiseitegeschafft.

Verteidigungsstrategie: Strafrecht und Verwaltungsrecht koordinieren

Wer nur die Strafverteidigung im Blick hat, verliert die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsrechtsweg — und umgekehrt. Beide Verfahren müssen von Anfang an abgestimmt sein.

Keine leichtfertigen Konsumgeständnisse im Strafverfahren: Was der Mandant in seiner Einlassung über sein Konsumverhalten sagt, kann die Fahrerlaubnisbehörde nach Abschluss des Strafverfahrens für die eigene Eignungsprüfung verwenden. Geständnisse zum Drogenkonsum — auch wenn sie strafrechtlich günstig wirken — können verwaltungsrechtlich teuer werden.

Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) bekämpfen: Die Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung ist oft das einzige Mittel, um die Fahrerlaubnis während des Verfahrens zu erhalten. Voraussetzung: Die dringenden Gründe für eine spätere Entziehung nach § 69 StGB müssen zweifelhaft sein. Das lohnt sich besonders, wenn Ausfallerscheinungen fehlen oder der THC-Wert im Grenzbereich liegt.

BGH zur relativen Fahrunsicherheit (4 StR 231/22, 2. August 2022): Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass drogenbedingte Fahrunsicherheit nach § 316 StGB nicht allein durch einen THC-Blutwert belegt werden kann. Es braucht zusätzliche aussagekräftige Ausfallerscheinungen, die im konkreten Einzelfall belegen, dass die Gesamtleistungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass sicheres Fahren nicht mehr möglich war. Je höher die Konzentration, desto geringer die Anforderungen an Art und Ausmaß der Ausfallerscheinungen — aber Null-Ausfallerscheinungen reichen grundsätzlich nicht aus. Das öffnet einen Angriffspunkt: Fehlen Ausfallerscheinungen und liegt der THC-Wert im Grenzbereich, ist das Regelbeispiel des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB angreifbar.

BGH zur Drogenkurierfahrt (1 StR 233/14, 4. November 2014): Bei der bloßen Nutzung eines Fahrzeugs für einen Drogentransport begründet das allein noch keine charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Drogenkuriere besonders rücksichtslos fahren. Das Gericht muss individuelle Ungeeignetheitstatsachen positiv feststellen. Taktisch bedeutet das: Keine Angaben machen, die den Mandanten als Konsumenten darstellen — denn eigener Konsum bei der Fahrt wäre ein anderer Sachverhalt.

MPU-Fragestellung angreifen: Ist die Fragestellung der MPU-Anordnung rechtswidrig — zu weit gefasst, auf falsche Rechtsgrundlage gestützt oder nicht auf den konkreten Sachverhalt bezogen — kann die Anordnung gerichtlich angefochten werden. Eine erfolgreiche Klage gegen die MPU-Anordnung hebt den Entzug auf. Das ist ein struktureller Verteidigungsansatz im Verwaltungsverfahren.

Sperrfrist-Länge und MPU-Timing abgleichen: Eine kürzere Sperrfrist ist wertlos, wenn der Mandant zum Zeitpunkt des Sperrfristablaufs die MPU noch nicht bestehen kann — weil der Abstinenznachweis fehlt. Die Sperrfristlänge muss deshalb im Zusammenhang mit dem realistischen MPU-Zeitplan geplant werden.

§ 3 Abs. 3 StVG — Sperrwirkung überwachen: Während des Strafverfahrens darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht parallel auf Basis desselben Sachverhalts entziehen. Handelt sie trotzdem, ist der Bescheid rechtswidrig und kann angefochten werden.

Rechtsprechungs- und Normennachweise

  • BGH, Beschl. v. 2. August 2022 — 4 StR 231/22 (NStZ 2022, 741): Relative Fahrunsicherheit bei Cannabis, Ausfallerscheinungen als Voraussetzung
  • BGH, Urt. v. 4. November 2014 — 1 StR 233/14: Drogenkurierfahrt, keine automatische charakterliche Ungeeignetheit nach § 69 Abs. 1 StGB
  • OVG NRW, Beschl. v. 7. April 2025 — 16 B 1058/24: Zusatztatsachen bei § 13a FeV, einmaliger THC-Verstoß genügt für MPU-Anordnung nicht
  • BVerwG, Beschl. v. 8. Januar 2025 — 3 B 2.24: Medizinalcannabis, Arzneimittelprivileg nach KCanG-Reform
  • §§ 69, 69a StGB; § 111a StPO; § 24a, § 24c StVG; § 3 StVG; §§ 11, 13a, 14, 20 FeV; Anlage 4 FeV (Fassung nach KCanG)

Häufig gestellte Fragen

  • Verliere ich bei jeder Drogenverurteilung den Führerschein?

    Nein. § 69 StGB greift nur, wenn die Tat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde oder Rückschlüsse auf die charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer erlaubt. Reiner Drogenbesitz ohne Fahrbezug löst das strafrechtliche Regelbeispiel nicht aus. Eine Entziehung ist dann nur möglich, wenn das Gericht individuelle Tatsachen zur Fahrungeeignetheit feststellt — was bei bloßem Besitz selten gelingt.

  • Wie lange dauert die Sperrfrist nach § 69a StGB?

    Die Regelsperre beträgt 6 Monate bis 5 Jahre. Bei einer Vorsperre in den letzten 3 Jahren liegt das Mindestmaß bei 1 Jahr. Lebenslange Sperren sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Zeit der vorläufigen Entziehung nach § 111a StPO wird auf die Sperrfrist angerechnet (§ 69a Abs. 5 StGB) — aber nur für den Zeitraum nach Urteilsverkündung bis zur Rechtskraft; das verbleibende Mindestmaß beträgt 3 Monate (§ 69a Abs. 4 StGB). Wichtig für die Planung der MPU-Vorbereitung.

  • Kann die Fahrerlaubnisbehörde während des Strafverfahrens separat entziehen?

    Nein. § 3 Abs. 3 StVG sperrt die Fahrerlaubnisbehörde, solange dasselbe Verhalten Gegenstand des Strafverfahrens ist. Sie muss den Abschluss des Strafverfahrens abwarten. Danach ist sie nicht an das Strafurteil gebunden und kann eigenständig — und strenger — entscheiden.

  • Was ist der Unterschied zwischen strafrechtlichem und verwaltungsrechtlichem Entzug?

    Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB als Maßregel der Besserung und Sicherung — zwingend, wenn Ungeeignetheit festgestellt ist. Die Fahrerlaubnisbehörde handelt daneben nach § 3 StVG, § 11 und § 14 FeV. Kein Entzug durch das Strafgericht bedeutet nicht, dass die Behörde danach untätig bleibt: Sie kann eigenständig eine MPU anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

  • Ab welchem THC-Wert droht der Führerscheinentzug?

    Strafrechtlich (§ 316 StGB): Kein fester Grenzwert. Der BGH verlangt Ausfallerscheinungen als zusätzlichen Beweis — ein THC-Wert allein genügt nicht (BGH 4 StR 231/22). Im OWi-Bereich gilt seit 22. August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG). Unterhalb dieses Werts ist allein wegen des THC-Werts keine Ordnungswidrigkeit zu begründen. Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren unterliegen nach § 24c StVG einem absoluten Konsum- und Wirkungsverbot — dort gibt es keinen numerischen Grenzwert, sondern eine Null-Toleranz.

  • Muss ich zur MPU — und was passiert, wenn ich nicht hingehre?

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann oder muss eine MPU anordnen (§ 11 Abs. 3 oder § 14 FeV). Wer sich weigert oder das Gutachten nicht fristgerecht vorlegt, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung schließen — de facto Entzug oder Versagung der Neuerteilung. Ist die MPU-Anordnung selbst rechtswidrig, kann dagegen Klage erhoben werden.

  • Wie lange muss ich Abstinenz nachweisen?

    Bei Cannabis: in der Regel 6 Monate (Haaranalyse nach CTU-Kriterien, 6 cm Haarlänge). Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Heroin): typischerweise 12 Monate. Dazu kommen begleitende Urinscreenings über mindestens 8–12 Wochen vor der MPU. Je früher der Abstinenznachweis begonnen wird, desto besser ist das Timing für die Neuerteilung.

  • Was ändert sich durch das KCanG für die Fahrerlaubnis?

    Seit dem 1. April 2024 entfällt die frühere Regelvermutung: Allein gelegentlicher Cannabiskonsum begründet keine Nichteignung mehr. Anlage 4 FeV stellt jetzt auf Missbrauch (kein sicheres Trennen von Konsum und Fahren) oder Abhängigkeit ab. Das OVG NRW hat entschieden (16 B 1058/24), dass für eine MPU-Anordnung nach § 13a FeV neben einem einmaligen THC-Verstoß konkrete Zusatztatsachen erforderlich sind — der bloße Verstoß allein genügt nicht.

  • Drogenkurier mit dem Auto — wird die Fahrerlaubnis entzogen?

    Nicht automatisch. Der BGH hat 2014 entschieden, dass die bloße Nutzung eines Fahrzeugs für einen Drogentransport keine charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer belegt. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Drogenkuriere im Verkehr besonders rücksichtslos fahren. Das Gericht muss individuelle Ungeeignetheitstatsachen positiv feststellen — was bei reiner Kuriertätigkeit oft nicht gelingt.

  • Was kostet die gesamte MPU-Prozedur?

    MPU-Gutachten: ca. 700–900 Euro. Abstinenzprogramm mit Haar- und Urinanalysen: ca. 500–1.000 Euro. MPU-Vorbereitung: ca. 600–800 Euro in der Gruppe, mehr bei Einzelsitzungen. Realistischer Gesamtaufwand: 2.000–4.000 Euro. Die Kosten trägt der Betroffene selbst.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Vier Jahre hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Am Ende stand Bewährung im Urteil. Rappaport hat die Akte zwei Tage lang auseinandergenommen und genau gefunden, wo die Menge nicht haltbar war.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich hatte schon drei Anwälte vorher. Rappaport ist der erste, bei dem ich das Gefühl hatte, er liest wirklich jedes Protokoll. Kein Geschwätz, nur Arbeit an der Akte.“

Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport in seiner Kanzlei in Freiburg

Rechtsanwalt Rappaport

Den Fachanwaltstitel verleiht die Rechtsanwaltskammer an Strafverteidiger, die umfangreiche praktische Erfahrung aus einer hohen Zahl persönlich bearbeiteter Fälle vorweisen und ihr vertieftes theoretisches Wissen in mehreren Prüfungen belegen. Eine jährliche Fortbildungspflicht sichert, dass diese Kenntnisse aktuell bleiben. So ist der Fachanwaltstitel ein unabhängig geprüfter Beleg für gesicherte Fachkunde.

Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg / Referendariat am Landgericht Freiburg / ausschließlich im Strafrecht tätig / Verteidigung in Freiburg, Offenburg und Lörrach

„Drogenstrafverfahren sind Handwerk. Grenzwerte, Wirkstoffgutachten, Zustellnachweise, Chatprotokolle, Durchsuchungsbeschlüsse — jede dieser Fragen kann ein Verfahren kippen, wenn man sie genau prüft. Genau das mache ich.

Ich nehme jeden Mandanten so, wie er zu mir kommt. Kein Urteil, keine Belehrung, keine Moralpredigt. Dafür eine klare Einschätzung: Wo steht die Akte? Wo sind die Schwachstellen? Was ist realistisch, was nicht?

Mein Job ist nicht, Ihnen zuzusprechen. Mein Job ist, die mildeste Lösung rauszuholen, die die Aktenlage hergibt. Das geht nur mit Arbeit — an der Akte, an den Anträgen, an der Strategie."

rappaport@rappaport-verteidigung.de

Das erste Gespräch

Manche Anrufe sind nicht leicht — und Sie müssen vorher nicht wissen, wo Sie anfangen sollen. Erzählen Sie, was passiert ist; ich höre zu und ordne ein, was das bedeutet. Am Ende sehen wir gemeinsam, was sinnvoll wäre — und ob ich der richtige Verteidiger für Ihre Sache bin.

Erfolge

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Die Durchsuchung war um sechs morgens. Um neun hatte ich ihn am Telefon. Er hat mir in fünf Minuten erklärt, was ich sagen darf und was nicht. Das hat am Ende den Unterschied gemacht.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er kennt die Abläufe. Er weiß, wie Staatsanwälte Handeltreiben konstruieren, welche Indizien sie wirklich halten können und welche nur draufgeklebt sind. Das merkt man in jedem Satz.“

Strafverteidiger Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht in Freiburg

Was treibt mich an, Menschen zu verteidigen, denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Konsumcannabisgesetz vorgeworfen werden?

„Drogenstrafrecht ist das Handwerk, das mich am meisten fordert. Jede Akte ist ein Puzzle aus Grenzwerten, Gutachten, Chatmitschnitten und formalen Fehlern der Ermittler. Wenn ich eine Anklage wegen § 30a BtMG — fünf Jahre Mindeststrafe — auf eine Bewährungsstrafe reduziere, dann weil wir zusammen die Schwachstellen gefunden haben. Das ist es, was mich antreibt."

Ihre ersten Schritte

  1. Schweigen Sie.

    Keine Aussage bei der Polizei, keine Erklärung, keine Entschuldigung. Jedes Wort wird gegen Sie verwendet.

  2. Sie erteilen Vollmacht.

    Wir übernehmen das Verfahren und fordern die Polizei auf, die Ermittlungsakten zu übergeben. Ab jetzt reagieren Sie nicht mehr nur – wir gestalten: Wir prüfen jeden Ermittlungsschritt, setzen eigene Anträge und biegen das Verfahren von Anfang an zu Ihren Gunsten.

  3. Wir nehmen die Akte auseinander.

    Schwachstellen finden, Anträge stellen, Verhandlungsposition aufbauen – bis zur mildesten Lösung, die die Akte hergibt.

  4. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

    Schon am Telefon klären wir Ihre ersten Fragen.

    0761 458 754 80

Oder lassen Sie sich zurückrufen.

Wann erreichen wir Sie am besten?

Sie können mehrere Zeiträume wählen.

Rechtsanwalt Rappaport am Schreibtisch bei der Arbeit am Schriftsatz

Beharrlich.

Ein Strafverfahren zieht sich oft über Monate. Rechtsanwalt Rappaport verfolgt Ihre Sache mit Geduld und Beharrlichkeit, bis sie entschieden ist.

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Er hat keine leeren Versprechungen gemacht. Beim ersten Gespräch hat er gesagt: bis zu zwei Jahre sind realistisch, wenn wir hart arbeiten. Am Ende waren es 18 Monate Bewährung.“

Mandant von Strafverteidiger Florian Rappaport

„Ich war drei Wochen in U-Haft. Er hat Haftprüfung und Haftbeschwerde parallel laufen lassen. Am Ende hat der Richter mich rausgelassen — gegen eine Kaution, die wir stemmen konnten.“

Strafverteidiger Florian Rappaport im Mandantengespräch am Besprechungstisch in Freiburg

Sie sind nicht allein.

Ab dem ersten Gespräch denke und handle ich für Sie – Sie müssen das nicht allein tragen.

Wie bewerten Mandantinnen und Mandanten unsere Leistungen?

„Herr Rappaport erscheint sehr ruhig und bedacht. Erfasst jedes Detail und sorgt im entscheidenden Moment für eine erfolgreiche Überraschung. So ist es mir in meinem eigentlich aussichtslosen Fall ergangen. Viele herzlichen Dank für diesen tollen Erfolg Absolut empfehlenswert für jeden.“
E. U.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Ich kann Herr Rappaport uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich durch einen sehr unangenehmen und belastenden Prozess begleitet und mir von Anfang an das Gefühl gegeben, in den besten Händen zu sein. Er war jederzeit erreichbar, nahm sich viel Zeit, um mir zuzuhören, und hat sich mit großer Sorgfalt und Professionalität um meinen Fall gekümmert. Seine ruhige, zuversichtliche Art hat mir in einer schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements und seiner Kompetenz konnte ich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!“
S. R.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Herr Rappaport hat alles zum guten gewendet. Sehr kompetent. Bei Fragen kann man sich immer melden.100% Weiterempfehlung. Vielen vielen Dank nochmal.“
S. A.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Ich möchte die Kanzlei und Herrn Rappaport als Strafverteidiger wärmstens empfehlen. Herr Rappaport ist ein wahrer Mann vom Fach und hat meine Verteidigung äußerst erfolgreich geführt (das Verfahren wurde eingestellt). Er ist freundlich, ehrlich, sehr akkurat und hört einem zu. Ich bin mit dem Ergebnis und seiner Arbeit voll und ganz zufrieden.“
D. S.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Herr Rappaport ist wunderbar. Immer erreichbar, sehr freundlich und nicht verklemmt wie manch andere Rechtsanwälte. Hat das Maximum herausgeholt, sodass ich mehr als zufrieden sein kann. Jederzeit zu empfehlen.“
M. K.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Ich war am Anfang sehr verzweifelt und wusste nicht weiter. Bis ich auf die Kanzlei gestoßen bin. Nicht nur habe ich mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt, sondern standen meiner Fragen zu jeder Tageszeit zur Verfügung. Ich finde sie gehen sehr menschlich und Verständnisvoll mit einem um. Was ich auch sehr hervorheben möchte, ist das sie sehr professionell und mit viel engagement an den Fall heran gehen. Dadurch hatte ich keine schlaflose nächte mehr. Der Fall fiel mit einem Freispruch aus. Ich kann die beiden auf jedenfall weiter empfehlen!“
F. H.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„I would immensely recommend getting represented by this law firm. Mr Rappaport is extremely professional, he keeps the communication channels very open and he is super pleasant to treat with as well as very capable. Plus he speaks perfect English so if German is not your first language and you are more comfortable in English he is the perfect person to hire.“
M. R.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Mein Mann wurde über 20 Jahre unschuldig von den Justizbehörden verfolgt, Nach einem Anwaltswechsel hin zu Hr. Rappaport wurde das Verfahren nach nur 5 Monaten mit dem bestmöglichen Ergebnis eingestellt. Wir sind Hr. Rapperport unendlich dankbar für seine unglaubliche Kompetenz, Geduld und Menschlichkeit sowie sein unerschütterliches Bestreben das bestmögliche für seinen Mandanten zu erreichen.“
A. W.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)
„Ich war sehr zufrieden mit der Dienstleistung von Herrn Rappaport. Dank seinem sicheren und ruhigen Auftreten schenkte er mir rasch Vertrauen und Zuversicht. Dabei hatte er jederzeit ein offenes Ohr für mich. Er war ehrlich und offen und konnte meine Fragen jederzeit beantworten. Herr Rappaport ist ein sehr kompetenter, zuverlässiger Anwalt und hielt mich immer auf dem neusten Stand. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben bei ihm und kann Herrn Rappaport nur weiter empfehlen.“
A. M.
mehr Bewertungen auf google.de (öffnet in neuem Tab)

Presse: RAPPAPORT · Verteidigung in den Medien

Kanzleihund Lara, Golden Retriever bei Strafverteidiger Florian Rappaport in Freiburg

Mandanten-Begleithündin Lara

Um Ihren Besuch in unserer Kanzlei so angenehm wie möglich zu gestalten, begrüßt Sie auf Wunsch unsere Golden Retriever-Hündin Lara. Sie begleitet Beratungsgespräche, lässt sich streicheln oder liegt einfach still dabei. Ihre Gelassenheit hilft vielen Mandanten, zur Ruhe zu kommen und sich besser zu konzentrieren.

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit.

Wir stellen unsere Tätigkeitsschwerpunkte vor.

Weitere Videos finden Sie auf den Seiten zu den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten.

Und in unserem Ratgeber Strafrecht geben wir online Antworten auf einige häufige Fragen aus unserem Alltag als Strafverteidiger.

Überblick

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema

Cannabis seit 01.04.2024 — was ist erlaubt, was strafbar?

  • Darf ich in meiner Wohnung 50 Gramm Cannabis haben, ohne strafbar zu sein?

    Ja. § 3 Abs. 2 KCanG erlaubt Erwachsenen am Wohnsitz bis zu 50 Gramm Cannabis sowie gleichzeitig bis zu drei lebende Pflanzen. Wer diese Grenzen überschreitet, ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG strafbar — auch ohne Handelsabsicht. In der Öffentlichkeit gilt die niedrigere Grenze von 25 Gramm.

    → Vertieft im Beitrag: Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten, erste BGH-Rechtsprechung

  • Was passiert, wenn ich auf der Straße mit 30 Gramm erwischt werde?

    30 Gramm in der Öffentlichkeit überschreiten die erlaubten 25 Gramm um 5 Gramm. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG mit einem Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei kleiner Überschreitung, Ersttätern und glaubhafter Eigenkonsumsituation ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO realistisch.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

  • Kann ich meinem Freund einen Joint geben, ohne mich strafbar zu machen?

    Nein. Die Weitergabe von Cannabis an Dritte ist nach § 34 Abs. 1 KCanG strafbar — unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht. Die KCanG-Freigrenzen betreffen ausschließlich den eigenen Besitz und Konsum. Wer einem Freund Cannabis überlässt, begeht eine Straftat, auch wenn beide volljährig sind und kein Entgelt vereinbart wurde.

    → Vertieft im Beitrag: Erlaubte Mengen, Straftatbestände, BGH-Rechtsprechung

Zum ausführlichen Beitrag →

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis

  • Was ist die „nicht geringe Menge" bei Cannabis?

    Der BGH hat mit Beschluss vom 18.04.2024 (1 StR 106/24) den Grenzwert für die nicht geringe Menge auf 7,5 g reinen THC-Wirkstoff festgesetzt — dieselbe Grenze wie früher unter dem BtMG. Bei einem typischen Marihuana-THC-Gehalt von 15–20 % entspricht das ca. 40–50 g Gesamtgewicht. Wer diesen Wert überschreitet, kann in den besonders schweren Fall des § 34 Abs. 3 KCanG fallen (3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe).

    → Vertieft im Beitrag: Strafrahmen, Freimengen-Abzug, Mischfall-Doktrin, Einstellung

  • Werden die legalen Freigrenzen (25 g / 50 g) beim THC-Grenzwert abgezogen?

    Ja — nach dem Urteil des OLG Zweibrücken vom 17.04.2025 (1 ORs 3 SRs 55/24). Bevor geprüft wird, ob der THC-Gehalt die Grenze von 7,5 g überschreitet, ist die gesetzlich erlaubte Besitzmenge herauszurechnen. Das OLG hob eine Verurteilung auf, weil die Vorinstanz diesen Abzug unterlassen hatte. Für viele Mandanten mit knapp über den Grenzen liegenden Mengen kann das den Unterschied zwischen Grundtatbestand und besonders schwerem Fall ausmachen.

    → Vertieft im Beitrag: OLG Zweibrücken, Freimengen-Abzug, Bewährungsgrenze

  • Ich wurde mit 500 g erwischt, aber ein Teil davon war für mich selbst. Werde ich doppelt bestraft?

    Nein. Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat am 03.02.2025 (GSSt 1/24) entschieden: Wer Cannabis teils handelt, teils für den Eigenkonsum besitzt, wird nur wegen des Handelsdelikts verurteilt — nicht zusätzlich wegen Besitzes der Eigenkonsummenge, sofern diese die straffreien Grenzen des § 34 Abs. 1 KCanG nicht überschreitet. Ein doppelter Strafvorwurf ist unzulässig.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/24, Mischfall-Doktrin, Strafzumessung

Zum ausführlichen Beitrag →

Cannabis am Steuer: OWi oder Straftat?

  • Ab welchem THC-Wert droht eine Ordnungswidrigkeit?

    Seit dem 22. August 2024 gilt nach § 24a Abs. 1a StVG: Wer mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorliegen. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

    → Vertieft im Beitrag: Bußgeldstaffel, Fahranfänger, Mischkonsum § 24a Abs. 2a StVG

  • Wann wird aus der OWi eine Straftat nach § 316 StGB?

    Erst wenn zum THC-Nachweis konkrete Ausfallerscheinungen hinzukommen — Schlangenlinienfahren, Koordinationsstörungen, stark verlangsamte Reaktion. Der BGH hat im Beschluss vom 02.08.2022 (4 StR 231/22) klargestellt: Ein THC-Wert allein genügt nicht für eine Verurteilung nach § 316 StGB. Das Polizeiprotokoll ist daher das Schlüsseldokument der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: § 316 StGB, Fahrerlaubnis § 69 StGB, MPU nach KCanG

Zum ausführlichen Beitrag →

Anbauvereinigungen und Eigenanbau

  • Wie viele Pflanzen darf ich legal zu Hause anbauen?

    Drei — aber ausschließlich gleichzeitig lebende Pflanzen (§ 9 Abs. 1 KCanG). Eine abgeerntete, getrocknete Pflanze zählt nicht mehr als Pflanze, fällt aber unter die allgemeinen Besitzgrenzen. Wer vier lebende Pflanzen hält, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG strafbar — auch wenn die vierte noch im Keimlingsstadium ist.

    → Vertieft im Beitrag: Eigenanbau, Sicherungspflicht, Anbauvereinigungen

  • Wie viel Cannabis bekomme ich im Club pro Monat?

    Mitglieder ab 21 Jahren: maximal 25 g pro Tag, 50 g pro Monat. Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren: 25 g pro Tag, aber nur 30 g pro Monat, und der THC-Gehalt darf 10 % nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Wer mehr entnimmt, macht sich nach § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG strafbar.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen, Bayern-Sonderrecht, Straftatbestände

Zum ausführlichen Beitrag →

Altfall-Amnestie: alte Cannabis-Verurteilungen löschen

  • Wird meine alte Cannabis-Verurteilung automatisch gelöscht?

    Der Straferlass nach Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 1 EGStGB tritt kraft Gesetzes ein — d.h. ohne Antrag —, wenn die Strafe noch nicht vollstreckt ist und die Tat nach dem KCanG vollständig straflos ist. Die Eintragung im Bundeszentralregister fällt aber nicht automatisch weg; dafür braucht es einen gesonderten Tilgungsantrag nach § 40 KCanG. Bereits bezahlte Geldstrafen werden nicht zurückerstattet.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass, Gesamtstrafen, BZR-Tilgung, Mischfälle

  • Was passiert mit meiner Gesamtstrafe, wenn nur eine Einzelstrafe wegen Cannabis war?

    Die Gesamtstrafe muss vom erstinstanzlichen Tatgericht neu festgesetzt werden (Art. 316p i.V.m. Art. 313 Abs. 4 EGStGB). Das passiert nicht automatisch — Sie müssen einen Antrag beim Gericht stellen, das das Urteil in erster Instanz gesprochen hat. Die neue Gesamtstrafe fällt geringer aus, weil die Cannabis-Einzelstrafe wegfällt. Mehrere OLG-Entscheidungen (Stuttgart 4 Ws 167/24; Koblenz 6 Ws 547/24) haben die Zuständigkeit des Erstgerichts bestätigt.

    → Vertieft im Beitrag: Straferlass durchsetzen, Gesamtstrafe, BZR-Tilgungsantrag

Zum ausführlichen Beitrag →

§ 29 BtMG — Strafrahmen bei Kokain, Heroin, MDMA

  • Wie hoch ist die Strafe nach § 29 BtMG?

    § 29 Abs. 1 BtMG sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist der Grundtatbestand — er gilt für Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr und weitere Umgangsformen mit Betäubungsmitteln (Kokain, Heroin, MDMA, Amphetamin usw.). Im besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG gilt ein Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe.

    → Vertieft im Beitrag: Regelbeispiele, Bewährung, Strafbefehl, Kronzeugenregelung § 31 BtMG

  • Kann ich bei einer kleinen Menge ohne Strafe davonkommen?

    Ja, in zwei Varianten: § 29 Abs. 5 BtMG erlaubt dem Gericht, bei lediglich zum Eigenverbrauch bestimmter geringer Menge von Strafe abzusehen. Daneben kann die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG das Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Ein Strafbefehl — ohne öffentliche Hauptverhandlung — ist ebenfalls möglich, weil § 29 BtMG ein Vergehen ist.

    → Vertieft im Beitrag: § 29 Abs. 5 BtMG, § 31a BtMG, Strafbefehl

Zum ausführlichen Beitrag →

„Nicht geringe Menge" — BGH-Grenzwerte

  • Was bedeutet „nicht geringe Menge" rechtlich?

    Ab der nicht geringen Menge liegt ein Verbrechen nach § 29a BtMG vor — Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Das Gericht kann den Strafrahmen nur noch über den minder schweren Fall (§ 29a Abs. 2 BtMG) auf drei Monate bis fünf Jahre absenken. Die Grenzwerte werden ausschließlich am Wirkstoffgehalt gemessen, nicht am Bruttogewicht.

    → Vertieft im Beitrag: BGH-Grenzwerte nach Substanz, Laborangriff, minder schwerer Fall

  • Was passiert, wenn das Labor die Reinheit falsch bestimmt hat?

    Ein fehlerhaftes Gutachten kann mit einem Gegenantrag auf Sachverständigenbegutachtung angegriffen werden. Der Angeklagte hat ein Recht auf eigene Expertise. Liegt der korrekte Wirkstoffgehalt unterhalb des Grenzwerts, fällt die Qualifikation weg — das ist der Unterschied zwischen einem Verbrechen mit Mindeststrafe und einem Vergehen mit Geldstrafe als möglichem Ausgang.

    → Vertieft im Beitrag: Heroin 1,5 g, Kokain 5 g, MDMA 30 g, Crystal-Varianten

Zum ausführlichen Beitrag →

§ 31a BtMG — Einstellung bei Eigenkonsum

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Einstellung nach § 31a BtMG?

    Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen, wenn vier Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es geht um ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 BtMG (kein Handeltreiben), die Schuld des Täters wäre gering, es besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, und die Betäubungsmittel waren lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge bestimmt. Seit April 2024 gilt für Cannabis ausschließlich § 35a KCanG.

    → Vertieft im Beitrag: Mengengrenzen nach Bundesland, Fahrerlaubnisrisiko, BVerfG 09.03.1994

  • Bin ich vorbestraft, wenn das Verfahren nach § 31a BtMG eingestellt wird?

    Nein. Eine Einstellung nach § 31a BtMG ist kein Urteil. Es gibt keine Eintragung im Bundeszentralregister, das Führungszeugnis bleibt sauber. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Einstellung nach § 153a StPO, die eine Auflage (Geldbuße, Therapie) voraussetzt.

    → Vertieft im Beitrag: § 153, § 153a StPO, Jugendliche nach § 45 JGG

Zum ausführlichen Beitrag →

Handeltreiben oder nur Besitz?

  • Ich hatte die Drogen nur für mich. Warum wird mir Handel vorgeworfen?

    Das Gesetz kennt keine automatische Eigenbedarfsgrenze. Indizien wie Portionierung in Tütchen, eine Feinwaage oder Chats mit Preisnennung können auf Handelsabsicht hindeuten — auch wenn Sie erklären, die Drogen seien ausschließlich für den Eigenkonsum gewesen. Eine Eigenkonsum-Einlassung ist möglich, muss aber überzeugend, widerspruchsfrei und durch fehlende Handelsindizien gestützt sein.

    → Vertieft im Beitrag: BGH GSSt 1/05, Feinwaage, Chats, Bunkerhalter

  • Können meine WhatsApp- oder Telegram-Chats gegen mich verwendet werden?

    Ja. Chats auf einem sichergestellten Gerät werden nach § 94 StPO beschlagnahmt und ausgewertet. Nach dem BGH (GSSt 1/05) kann vollendetes Handeltreiben bereits vorliegen, wenn Chats ernsthafte Verhandlungen über konkrete Umsatzgeschäfte belegen — auch ohne Drogenfund. Mehrdeutige Formulierungen und fehlende Kontextnachrichten sind Angriffspunkte der Verteidigung.

    → Vertieft im Beitrag: EncroChat, Kryptowährung, Strafrahmen nach Menge

  • Ich habe nur für einen Freund Drogen aufbewahrt. Bin ich Mittäter?

    Nicht automatisch. Wer fremde Drogen aufbewahrt, ohne am Umsatz beteiligt zu sein und ohne eigenen Gewinn zu erzielen, ist nach ständiger BGH-Rechtsprechung (BGH 3 StR 324/10) in der Regel nur Gehilfe — nicht Mittäter. Entscheidend ist Ihr Einfluss auf das Gesamtgeschäft und Ihr eigenes Interesse am Taterfolg.

    → Vertieft im Beitrag: Gehilfe, Bunkerhalter, Kurier — Abgrenzung und Strafrahmen

Zum ausführlichen Beitrag →

§ 30a BtMG — Bewaffnetes Handeltreiben, Bande

  • Gilt § 30a auch für ein normales Küchenmesser?

    Ja, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Das Küchenmesser muss objektiv zur Verletzung von Personen geeignet sein (das ist bei jedem Messer der Fall) und subjektiv dazu bestimmt gewesen sein. Die subjektive Zweckbestimmung ist die entscheidende Verteidigungslinie. Ein Küchenmesser in seiner offensichtlichen Funktion als Kochgerät ist ein starkes Gegenargument — das Tatgericht muss positiv feststellen, warum das Messer zur Verletzung bestimmt war.

    → Vertieft im Beitrag: Mitsichführen, Schreckschusspistole, räumliche Nähe

  • Bekomme ich Bewährung bei § 30a BtMG?

    Im Regelstrafrahmen (Mindeststrafe fünf Jahre) ist Bewährung nach § 56 StGB ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: der minder schwere Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Dort ist Bewährung rechnerisch möglich, in der Praxis aber an strenge Voraussetzungen geknüpft — schwere Suchtmittelabhängigkeit, unterste Bandenstellung, volles Geständnis, geringe Mengen.

    → Vertieft im Beitrag: Minder schwerer Fall, Bande (mind. 3 Personen), Mittäterschaftszurechnung

Zum ausführlichen Beitrag →

Darknet-Bestellung und Zollfund

  • Bin ich als Adressat des Pakets automatisch der Täter?

    Nein. Die Paketadresse allein ist ein schwaches Beweismittel. Gerichte verlangen weitere Indizien: Wallet-Spur zur Bezahlung, IP-Adresse beim Login auf dem Darknet-Marktplatz, Chatprotokolle, Fingerabdrücke auf der Verpackung. Ohne solche zusätzlichen Beweise ist die Zuordnung der Bestellung zum Adressaten angreifbar.

    → Vertieft im Beitrag: Zollbefugnisse § 5 ZollVG, kontrollierte Zustellung, EncroChat-Verwertbarkeit

  • Was bedeutet „kontrollierte Zustellung"?

    Behörden lassen das abgefangene Paket — manchmal mit einem Dummy-Inhalt — regulär zustellen und observieren dabei Briefkasten und Empfänger. Wer das Paket persönlich entgegennimmt, läuft unmittelbar in den Zugriff und steht in einer deutlich schlechteren Beweisposition als jemand, der es nur im Briefkasten vorfindet.

    → Vertieft im Beitrag: Bitcoin-Rückverfolgung, Schweigerecht, MPU-Risiko

  • Muss ich zur Polizei, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter bekomme?

    Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zum polizeilichen Vernehmungstermin zu erscheinen, und haben das Recht zu schweigen. Zuerst Anwalt, dann — wenn überhaupt — eine Äußerung. Jede Aussage vor anwaltlicher Beratung schadet fast immer.

    → Vertieft im Beitrag: Schweigerecht, Durchsuchungsbeschluss, Geräteverschlüsselung

Zum ausführlichen Beitrag →

Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

  • Wer kann einen Antrag nach § 35 BtMG stellen?

    Jeder Verurteilte, dessen Freiheitsstrafe oder Strafrest zwei Jahre nicht übersteigt, der zum Tatzeitpunkt betäubungsmittelabhängig war und dessen Tat auf diese Abhängigkeit zurückzuführen ist. Die Entscheidung trifft die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges. Auch aus der Haft heraus ist der Antrag möglich, sobald der Strafrest unter zwei Jahre sinkt.

    → Vertieft im Beitrag: Voraussetzungen, Kausalität, Therapieplatz, Kostenträger

  • Was passiert, wenn ich die Therapie abbreche?

    Die Zurückstellung wird widerrufen. Die Staatsanwaltschaft erlässt in der Regel sofort einen Haftbefehl. Eine sofortige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die bis dahin in Therapie verbrachte Zeit kann nach § 36 BtMG anteilig auf die Strafe angerechnet werden. Ein früherer Abbruch ist kein absolutes Hindernis für einen erneuten Antrag.

    → Vertieft im Beitrag: Widerruf, Anrechnung § 36 BtMG, Unterschied zu § 64 StGB

Zum ausführlichen Beitrag →

Fahrerlaubnis und MPU nach einem Drogenverfahren

  • Verliere ich bei jeder Drogenverurteilung den Führerschein?

    Nein. § 69 StGB greift nur, wenn die Tat beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde oder Rückschlüsse auf die charakterliche Ungeeignetheit als Fahrer erlaubt. Reiner Drogenbesitz ohne Fahrbezug löst das strafrechtliche Regelbeispiel nicht aus. Kein Entzug durch das Strafgericht bedeutet aber nicht, dass die Sache erledigt ist — die Fahrerlaubnisbehörde handelt danach eigenständig.

    → Vertieft im Beitrag: § 69 StGB, Sperrfrist § 69a, verwaltungsrechtlicher Entzug

  • Muss ich zur MPU — und was ändert sich durch das KCanG?

    Seit dem 01.04.2024 gilt nach § 13a FeV: Eine MPU-Anordnung ist bei Cannabis nur noch zulässig bei Verdacht auf Cannabisabhängigkeit oder Cannabismissbrauch. Gelegentlicher Konsum allein rechtfertigt keine MPU mehr. Das OVG NRW hat entschieden (16 B 1058/24), dass neben einem einmaligen THC-Verstoß konkrete Zusatztatsachen erforderlich sind. Bei harten Drogen (Kokain, Amphetamine, Heroin) sind typischerweise 12 Monate Abstinenznachweis erforderlich.

    → Vertieft im Beitrag: MPU-Kosten, Abstinenznachweis, Sperrfrist-Anrechnung

Zum ausführlichen Beitrag →

Untersuchungshaft bei Drogenverdacht

  • Wann darf bei einem Drogenverdacht Untersuchungshaft angeordnet werden?

    Untersuchungshaft setzt nach § 112 Abs. 1 StPO drei Voraussetzungen voraus: dringender Tatverdacht, ein gesetzlicher Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) und Verhältnismäßigkeit. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Haft unzulässig — unabhängig davon, wie schwer das vorgeworfene Delikt ist. Die „Schwere der Tat“ allein (§ 112 Abs. 3 StPO) trägt einen Haftbefehl bei BtMG-Delikten nicht, weil diese im dortigen Katalog nicht stehen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftgründe, § 112a-Katalog, Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • Was kann der Verteidiger sofort gegen den Haftbefehl tun?

    Zunächst Akteneinsicht beantragen (§ 147 StPO) und den Haftbefehl vollständig prüfen. Dann gibt es zwei Wege: Haftbeschwerde nach § 304 StPO oder Haftprüfungsantrag nach § 117 StPO. Parallel wird ein Haftverschonungsangebot nach § 116 StPO ausgearbeitet — Passabgabe, Meldeauflage, Kaution, Wohnsitzauflage. Über allem steht das Beschleunigungsgebot: vermeidbare Verzögerungen können die Haft unverhältnismäßig machen.

    → Vertieft im Beitrag: Haftbeschwerde, Haftverschonung § 116 StPO, Beschleunigungsgebot

Zum ausführlichen Beitrag →

Vertiefte Informationen

Wissensdatenbank Drogenstrafrecht (BtMG · KCanG)

Vertiefte Darstellungen zu den wichtigsten Teilbereichen des Drogenstrafrechts — von den KCanG-Freigrenzen über Einstellung bei Eigenkonsum bis zu Darknet-Bestellungen, Fahrerlaubnisentzug und Untersuchungshaft.

Was ist seit 1. April 2024 erlaubt — und was weiter strafbar? (KCanG-Überblick)

Was das KCanG seit 1. April 2024 erlaubt und was strafbar bleibt — Freigrenzen, Straftatbestände, Ordnungswidrigkeiten und aktuelle BGH-Rechtsprechung im Überblick.

Strafe bei Besitz über 25 g / 50 g Cannabis — § 34 KCanG in der Praxis

Strafrahmen und Strafmaß bei Cannabis-Besitz über den Freigrenzen — nicht geringe Menge, 7,5-g-THC-Grenzwert, Einstellung und Bewährung nach KCanG.

Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert 3,5 ng/ml — OWi oder Straftat?

THC-Grenzwert 3,5 ng/ml, § 24a StVG OWi und § 316 StGB, Fahrerlaubnisentzug und MPU nach KCanG.

Anbauvereinigungen, Eigenanbau und Weitergabe — wo die Legalität endet

Privater Eigenanbau und Anbauvereinigungen nach KCanG — erlaubte Mengen, Straftatbestände bei Überschreitung, Ländersonderrecht Bayern.

Altfall-Amnestie § 313 EGStGB: Alte Cannabis-Verurteilungen löschen

Altfall-Amnestie Art. 313 EGStGB — Straferlass, Gesamtstrafen, BZR-Tilgung, Mischfälle

§ 29 BtMG: Geldstrafe, Bewährung oder Gefängnis — was realistisch droht

Strafrahmen und Strafmaß nach § 29 BtMG — Besitz, Handel, Bewährung, Kronzeuge, KCanG

'Nicht geringe Menge' — Grenzwerte nach BGH pro Substanz (Stand 2026)

BGH-Grenzwerte für die 'nicht geringe Menge' nach Substanz — Tabelle, Berechnung, Verteidigung

Einstellung nach § 31a BtMG — wann die Eigenkonsum-Ausnahme greift

Einstellung nach § 31a BtMG bei Eigenkonsum — Voraussetzungen, Länderpraxis, Fahrerlaubnis

Wann aus Besitz Handeltreiben wird — Indizien, Hausdurchsuchung, Chats

Abgrenzung Besitz/Handeltreiben — Indizien, Bunkerhalter, Chats, Strafrahmen

§ 30a BtMG: Bewaffnetes Handeltreiben, Bande und die Fünf-Jahres-Mindeststrafe

§ 30a BtMG — Bewaffnetes Handeltreiben, Bandenmitgliedschaft, Fünf-Jahres-Mindeststrafe, Messer-Falle, minder schwerer Fall

Darknet-Bestellung und Zollfund: Hausdurchsuchung, Beweislage, Verteidigung

Zollfund, Hausdurchsuchung und Beweislage bei Darknet-Drogenbestellungen

Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG) — Voraussetzungen, Verfahren und Fallen

Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG — Voraussetzungen, Verfahren und typische Fallstricke

Fahrerlaubnis-Entzug und MPU nach Drogenverfahren — was Betroffene wissen müssen

Führerscheinentzug nach § 69 StGB, verwaltungsrechtlicher Entzug, MPU-Vorbereitung und Verteidigungsstrategie bei Drogenverfahren

Untersuchungshaft bei Drogenverdacht — wann sie kommt, wie man sie verhindert

Untersuchungshaft bei BtMG-Verdacht — Voraussetzungen, Haftgründe, Haftverschonung, erste 24 Stunden

0761 458 754 80